Sonderkündigungsrecht durch Gewerbeabmeldung?
Es geht um Webseiten/ Apps die für Gewerbe erstellt und verwaltet werden, auch Zahlungen werden darüber verwaltet.
Ist es rechtens, dass der Vertrag weiterläuft, auch wenn Gewerbeabmeldung vorliegt und man aufgrund der Aufgabe des Geschäfts bereits die Webseiten deaktiviert hat? In den AGBs ist geregelt, dass dies kein Sonderkündigungsrecht darstellt und weiter gezahlt werden muss bis zur ordentlichen Kündigung, aber hat das überhaupt so seine Gültigkeit? Die Verträge sind ja schlussendlich mit dem Gewerbe und nicht mit Privatperson.
5 Antworten
Es geht nicht um mich, sondern um eine eventuelle Arbeitsstelle, wollte nur vorab wissen, ob es da ein Risiko mit dieser Art Vertrag gibt. :)
Lieben Dank euch!
Sicher hat das Gültigkeit. Du hast den Vertrag akzeptiert.
der Inhaber des Gewerbe ist eine natürliche Person. Wenn kein Sonderkündigungsrecht per Vertrag eingeräumt wurde, so kann man es auch nicht wahrnehmen. Kündigung zum Vertragsende.
ob die Webseite von dir genutzt wird oder nicht (deaktivert) ist irrelevant.
es wurde ein Vertrag geschlossen, dieser ist zu erfüllen.
ich habe mein Büro damals zum 31.03. geschlossen. Miete "durfte" ich bis Dezember zahlen (Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende) und die Hallokom bis Februar des nächsten Jahres (Kündigung zum Ende der Laufzeit).
Wenn Du den Vertrag so unterschrieben hast, hat er Gültigkeit. Die Miete für Geschäftsräume endet auch nicht, wenn das Gewerbe beendet ist.