Wechsel Stromanbieter / Kündigung wegen Umzug in neuer Wohnung wird ein neuer Verbrauch sein, da ich mit Freundin zusammenziehe
Hallo zusammen,
ich habe meinen Stromanbieter nun kündigen wollen und habe eine ordentliche Kündigung fertig gemacht zum nächst möglichen Termin. Den Vertrag habe ich im März geschlossen mit Beginn der Lieferung zu 15.09.2015. Nun hat sich aber ergeben, dass ich am 01.09.2015 mit meiner Freundin zusammenziehen werden.
Ich habe den Vertrag des neuen Anbieters ordentlich gekündigt, ohne Angabe des Umzuges. Das war wohl ein Fehler, da der Vertrag nun zum 14.09.2016 gekündigt und bestätigt worden ist seitens des Anbieters.
Jetzt muss ich den Anbieter über den Umzug informieren und würde von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. In den AGBs steht, dass das erhalten bleibt, wenn die mich aber in der neuen Wohnung beliefern können, das auch tun werden. Die AGBs habe ich mal beigefügt.
Jetzt würde ich die Sonderkünding mit Verweis auf Umzug fertig machen und hoffen, dass die mich nicht beliefern. Das hat folgenden Grund, wir möchten allgemein zu den Grundversorgern wechseln, da wir mit den Onlineanbietern prinzipiell bisher nur Probleme hatten.
Da mein aktueller Vertrag ja auf mich als Single läuft mit einem Verbrauch von 2500kW/h im Jahr, kann ich den in der neuen Wohnung ja nicht mehr gebrauchen, da wir vermutlich einen höheren Verbrauch haben werden.
Was ist wenn die mich beliefern können und die die Preise erhöhen? Dann kann ich doch außerordentlich Kündigen oder? Die Frage ist auch, ob ich in der Umzugs-Kündigen angeben muss, dass sich der zu erwartende Verbrauch deutlich erhöhen wird auf Grund vom Zusammenziehen?
Über ein paar schlaue Tipps wäre ich dankbar :)
Lieben Gruß Marco
4 Antworten
Du schreibst jetzt eine Kündigung wegen Auszug, und teilst eprimo wegen der Schlussrechnung Deine neue Adresse mit. Den Zählerstand teilst Du lt. Übergabeprotokoll-Auszug dem Netzbetreiber, und/oder Deinem alten Versorger mit. - Mehr braucht es nicht.
Damit Du Problemen vorbeugst, würde ich den Stromvertrag auf den Namen Deiner Freundin abschließen. Als Neukundin bekäme Sie dann auch wieder einen Bonus. :-)
Dazu, das Du den Strom auf Dich anmeldest, kann Dich keiner zwingen.
Bei eprimo (RWE-Tochter) dürfte es eigentlich keine bzw. kaum Probleme geben. Ist in der Branche als seriöses Unternehmen bekannt.
Was den Verbrauch betrifft, geh' mal von ca. 3000 kWh/Jahr aus. Ist natürlich abhängig davon wie sparsam Ihr mit der Energie umgeht. Extrem hohe Verbräuche gibt es bei allen Geräten die kühlen, und Hitze erzeugen.
Gruß und viel Spaß in der neuen Wohnung.
aktuell steht sowieso im Raum, dass ich vermutlich die Wohnung schon früher im gegenseitigen Einverständnis verlassen kann. Von daher wäre es kein Problem zum 15. auszuziehen inkl Schlüsselübergabe.
Für den Energieversorger ist Dein Auszugsdatum ist das Datum der Schlüsselübergabe.
Grund: Nur in der Zeit in der Du die Schlüsselgewalt hast, kannst auch nur Du den Strom verbrauchen. Alles danach ist dann Sache des Eigentümers.
Du kannst natürlich am 15ten ausziehen und das so dem EVU mitteilen, doch dann solltest Du bis zur Übergabe an den Vermieter ALLE Sicherungen zu Deiner Whg ausschalten. So ist sichergestellt das auch definitiv kein Strom mehr irgendwohin "verschwindet". Entscheidend ist der Zählerstand ab dem Moment wo Du nichts mehr verbrauchen kannst. Den kannst Du natürlich auch schon 2 Wochen vorher ablesen. Mitteilen aber erst wenn Du das Übergabeprotokoll hast. (Schriftliche Bestätigung des Vermieters) ;-)
Für die 14 Tage wird Dir eine anteilige Grundgebühr berechnet, da die Taggenau abgerechnet wird. Ich würde die Wohnung also zügig wieder an den Vermieter zurückgeben. (sind zwar nur Centbeträge, aber ...)
Muss ich denen überhaupt den Stand mitteilen? Im Prinzip kündige ich ja den Vertrag in meiner aktuellen Wohnung bevor die überhaupt mit der Lieferung beginnen :-) ich habe ja aktuell noch keine Grundgebühr noch irgendwas anderes
Da der Vertrag quasi nicht zustand kommt. (Aufhebung vor Lieferbeginn) brauchst Du eprimo da gar nichts mitzuteilen. Nur dem Netzbetreiber, bzw. Deinem aktuellen Versorger.
Nachtrag: Wir beide beziehen aber eine komplett neue Wohnung.
Du nimmst Dein Sonderkündigungrecht in Anspruch, eine Belieferung ist nicht möglich, da Du kein neues Mietverhältnis eingehst, sondern zur Untermiete bei jemandem einziehst. AUS! Das reicht dann auch!
Wir beide beziehen aber eine komplett neue Wohnung oder soll ich einfach so argumentieren? Ist das rechtssicher?
Puh, schwierig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Auskunft verlangen. Was wäre zum Beispiel, wenn Du ins Ausland gingst, oder wieder bei Deinen Eltern einziehst? Rechtssichheit kann ich Dir aber nicht garantieren.
Wenn Du ausziehst, kannst Du jederzeit kündigen. Sicherheitshalber einen Nachweis beifügen.
ok. der aktuelle Versorger ist zum 15. gekündigt. Muss ich dem aktuellen Versorger dann vorsichtshalber auch mitteilen, dass ich zum ersten 1. ausziehe um vorzubeugen, dass die mir dann noch für den Zeitraum 1.-15. was abrechnen?