Stromvertrag vor Belieferung kündigen?
Hallo,
da ich zur Zeit nur Ärger mit meinem Stromanbieter habe, möchte ich gerne wechseln.
Das Problem hierbei ist, dass mein aktueller Stromanbieter es einfach nicht hinbekommt mich mit Strom zu beliefern und ich zur Überbrückung momentan noch von den Stadtwerken beziehen muss. Nun die Frage: Kann ich von dem Vertrag zurücktreten, da ich noch nicht mit Strom beliefert worden bin? Laut AGB sehr verwirrende Angaben zum Vertragsschluss:"Vertrag kommt zustande mit Antragsstellung und deren Bestätigung" und "Vertrag beginnt mit Belieferung des Kunden". Kann mir jemand weiterhelfen?
Lg
4 Antworten
Schriftlich in Verzug und angemessene Frist setzen bis wann die Belieferung laufen muss, Einzugsermächtigung widerrufen und bei nicht Einhalten kündigen/zurücktreten. Das ganze schriftlich mit Einschreiben /Rückschein. Der Vertrag ist mit der Bestätigung des Antrages zustande gekommen - also muss er gekündigt(davon zurückgetreten werden. Das mit dem Beginn mit Belieferung bezieht sich auf die Laufzeit. Wenn Du eine Mindestlaufzeit hast dann beginnt die mit der Belieferung zu laufen und nicht schon bei zustande kommen. Da du in der Grundversorung hängst hast du jetzt zwei Verträge - die Grundversorgung ist ja auch einer. Wenn du einen neuen Anbieter hast dann über nimmt der die Kündigung der Grundversorgung, die musst du also nicht kündigen. Aber woran hängt es denn? Ich habe schon den fünften Anbieter - jedesmal ohne Probleme gewechselt.
Die Zählernummer gibst Du im Antragsformular an. Sicher das die dort angegebene die von deinem Zähler ist? Keinen Zahlendreher oder so?
das heißt mit anderen worten: wenn du von deinem neuen anbieter den Schrieb bekommen hast wo "herzlichen glückwunsch" drin steht, der Vertrag zu Stande kommt. du also von diesem Tag an, sofern du ihn online, am telefon oder an der Haustüre abgeschlossen hast, 14 Tage Zeit hast, von dem Vertrag zurück zu treten.
mit Vertragsbeginn ist gemeint, dass von dem Tag an, an dem sie anfangen, dich zu beliefern je nach dem was du für einen Vertrag abgeschlossen hast, du 3, 6, 12 oder 24 Monate an diesen Lieferanten gebunden bist.
aus meiner sicht stellt sich hier die frage, ob ein Zustandekommen des Vertrages vom Vertragsbeginn überhaupt entkoppelt werden darf. es könnte ja rein theoretisch sein, dass sich in der Übergangsphase entscheidene faktoren ändern z.b. dass der Strompreis steigt...dann hättest du als Kunde theoretisch normalerweise ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Strompreissteigerung sich nicht auf Steuern oder Regelabgaben begründet. was aber, wenn sich nun der Anbieter darauf beruft, dass der Vertrag zwar zu Stande gekommen sei, aber noch nicht begonnnen habe...
hier stellt sich die frage, wie lange du schon in der Warteschleife verharrst. ich gehe fast davon aus, dass es doch eigendlich eine Möglichkeit geben sollte, aus dieser nummer wieder heraus zu kommen. aber ohne einen auf verbraucherecht spezialisierten Helfer z.b. die Verbraucherzentrale oder einen freien rechtsbeistand kommst du aus der Nummer wohl nicht so einfach raus
lg, anna
der stromanbieter , zu welchem du wechseln möchtest , übernimmt das für dich -ist bei fast allen anbietern so und du brauchst dich um nichts zu kümmern .-lg.
In dem Fall wird nicht gekündigt sondern widerrufen. Schreibe einen Wideruf per Mail Fax oder Brief und suche dir einen Anbieter welcher dich auch schnell beliefern kann ohne dieses hin und her. In der Zwischenzeit bist du ja beim Grundversorger also gar kein Thema ;) lg
Danke für die schnelle Antwort. Es hängt am Stromanbieter, der angeblich den Vertrag beim Netzbetreiber nicht kündigen kann, da die Zählernummer nicht bekannt wäre. Doch das ist Schwachsinn.