Widerrufsrecht noch gültig?


04.01.2020, 05:51

Widerruf war gültig.

Vertrag wurde erfolgreich wiederrufen.

5 Antworten

Ich habe das hier gefunden:

Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Wann der Vertrag geschlossen ist, ist unterschiedlich:

Wenn Sie den Vertrag über das Internet schließen, geben Sie durch den "Jetzt kaufen"- Button nur ein Angebot ab. Das Angebot muss der Versorger dann annehmen, sonst besteht noch kein Vertrag. Die "Bestellbestätigung" gilt in der Regel noch nicht als Annahme des Angebots. Erst wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, oftmals ein "Begrüßungsschreiben", ist der Vertrag zustande gekommen.

19.11 Abschluss des Vertrages (Erhalt der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung)

15.12 Vertragsbestätigung (Strom wird ab 01.02.2020 geliefert)

Der Anbieter hat meinen Vertrag erst am 15.12 angenommen.

Demnach besteht doch noch ein Widerrufsrecht oder ???

Hierzu einen Blick in § 355 BGB und § 356 II Nr. 2 BGB werfen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Da du nur ein Angebot für einen Vertragsschluss abgeben hast, indem du den Strom "bestellt" hast, kam der Vertrag nach den AGB erst mit der Bestätigung am 15.12 wirksam zustande.

Wie schon angesprochen: Wenn du einen Vertrag schließt und da schon weißt, dass du nicht zahlen kannst, kann das ein Fall für den § 263 StGB sein

vike31 
Beitragsersteller
 31.12.2019, 01:11

Heißt das dass die Widerrufsfrist schon vorbei war und der Vertrag nun gültig sei?

Das von einem P Konto gar keine Abbuchungen gemacht werden können war mir nicht bewusst. Dachte nur von mir genahmigte Abbuchungen.

Ich habe auch da gleich die Widerrufsbelehrung erhalten.

Damit hat dann auch die vierzehntaegige Frist fuer einen Widerruf begonnen. Wenn das schon laenger als 14 Tage her ist, ist die Frist bereits verstrichen.

Zudem eine Abbuchung von meinem Konto aufgrund eines Pfändungsschutz Kontos auch gar nicht möglich ist.

Das wirkt sich nicht auf die Widerrufsfrist aus. Du kannst dich damit aber auch noch wegen Eingehungsbetrugs strafbar gemacht haben (wenn du von Anfang an wusstest, dass du gar nicht bezahlen kannst).

vike31 
Beitragsersteller
 28.12.2019, 03:50

Spielt es da keine Rolle wann die endgültige Vertragsbestätigung eingetroffen ist.

Die E-Mail mit herzlichen Willkommen usw kam erst am 15.12

Wiederrufe war gültig.

Wurde Ohne Wiederworte aufgehoben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Moin,

du müsstest mal in die agb des stromanbieters schauen. Was besagen diese zum Vertragsschluss? Wenn danach erst ein Vertragsschluss mit offizieller Auftragsbestätigung zu Stande gekommen ist, könntest du noch widerrufen.