Habe meinen Stromvertrag wegen Umzug gekündigt und nicht beachtet, dass das nicht möglich ist. Was nun?
Ich bin umgezogen und habe in der neuen Wohnung bereits im März einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter abgeschlossen, da ich davon ausging, dass ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe. Dementsprechend habe ich den alten Vertrag in Schriftform und per Einschreiben gekündigt. Es kam als Reaktion eine POSTKARTE, in der ich gebeten wurde, "mal anzurufen"
Yello räumt seinen Kunden kein Sonderkündigungsrecht ein, wie ich nun herausgefunden habe.
Zu Ende Mai bin ich nun endgültig aus der alten Wohnung ausgezogen. Yello bucht immer noch ab.
Andererseits wird der Stromvertrag ja auch seitens der Hausverwaltung insofern gekündigt, als dass einfach der Grundversorger angemeldet wird.
Was wird nun geschehen?
Yello kann natürlich weiterhin Geld abbuchen. Widerrufe ich die Einzugsermächtigung, werden sie das Geld auf anderen Wegen einfordern.
Ein ganz praktisches Problem ist aber auch, dass ich ja auch keinen Zählerstand mehr ablesen kann.
Wie komme ich da wieder raus?
Es ist ja so, dass ich an der neuen Adresse schon seit März wieder einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen habe, den ich auch nicht einfach kündigen kann.
Wer weiß Rat?
2 Antworten
Ablesung ist doch kein Problem - Dein Vertrag gänge eigentlich auf Deine neue Wohnung über! Somit kann sich die Hausverwaltung der alten Wohnung auf den Zähler anmelden ....
Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht nur, wenn der Stromanbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann .... ich kannte bisher kein Anbieter der auf diesen Passus bestand, aber somit hast Du Pech.
So wie ich es sehe, wirst du wohl oder übel beide Verträge zahlen müssen, solange, bis die ordentliche Kündigungsfrist erreicht ist und fristgerecht gekündigt wurde. Du hättest dir die Vetragsbedingungen besser mal durchgelesen, das hätte dir viel Ärger erspart. So wie ich die Stromhaie kennengelernt habe, darfst du auch nicht auf Kulanz hoffen..
Wie und was da abgerechnet wird, weiß ich auch nicht, mindestens aber die Grundgebühr. Ein Anruf dort wird dir Klarheit verschaffen. Auf jeden Fall solltest du den ersten Vertrag umgehend fristgerecht kündigen, damit du die doppelten Ausgaben nicht länger als nötig an der Backe hast.
Hab gerade nochmal ein wenig recherchiert. Auch bei den meisten Billiganbietern ist eine Sonderkündigung wegen Umzugs üblich, nur bei einigen Anbietern nicht, wie z.B. eben Yello.
Naja, wieder etws gelernt, und vor allem gilt für mich in Zukunft die Devise: Finger weg von Yello, egal wie günstig sie mir ihren Strom auch anbieten wollen.
Mit derartigen Sonderregelungen schadet sich so ein Unternehmen also langfristig nur selbst.
Was soll's: Der Umzug hat so viel Geld gekostet, dass es jetzt auf die paar Euro auch nicht mehr ankommt. So ist das eben.
Trotzdem hätte ich nun gerne gewusst, wie das rein praktisch ablaufen wird. Jetzt, wo ich keinen Zugnag zur Entnahmequelle mehr habe.
Naja, Finger Weg von Yellow ist schon eine krasse Aussage.
Letztendlich hast du den Vertrag nicht gelesen, bevor du ihn unterschrieben hast. Versteh mich nicht falsch, sowas hätte mir durchaus genauso passieren können und die unnötigen Ausgaben, die du hast, tun mir für dich ehrlich leid, aber ein Vergleich mit anderen Anbietern nützt dir hier überhaupt nichts. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Sonderkündigungsrecht gesetzlich verankert und ein Ausschluss desselben gesetzwidrig ist.
Hier geht es um einfaches Vertragsrecht:
Du hast einen Vertrag abgeschlossen und kannst ihn nicht einseitig aufkündigen. Du kannst auch nicht das Beste für dich herausholen, solche Fälle sind geregelt, das ist leider so. Was genau nun, da du nicht mehr in der betreffenden Wohnung wohnst, zu zahlen ist, kannst du dem Vertrag entnehmen, oder bei einem Anruf bei Yellow klären.
Ich fürchte dir hilft nur, in den sauren Apfel zu beissen und den ersten Vertrag bis zum Ende zu erfüllen.
Dass ich zahlen muss, ist mir schon klar, aber was zahle ich da denn?
Sicher nicht den Stromverbrauch in der alten Wohnung. Ich habe ja nicht einmal mehr Zugang zum Stromzähler.
Wohl aber die Grundgebühr.
Andererseits würde mich auch mal interessieren, wie ich mich im Sinne von Yello hätte richtig verhalten sollen.
Ich bin wohl verpflichtet zwei Wochen im Voraus mitzuteilen, wann ich umziehe.
Davon, dass man bei einem Umzug auch zwei Wohnungen parallel hat, scheint Yello wohl noch nie etwas gehört zu haben.
Ein Vertrag kann ja auch nicht gleichzeitig für zwei Stromentnahmequellen, sprich Stromzähler, gelten.
Hätte ich also in meiner neuen Wohnung seit März erstmal beim Grundversorger bleiben sollen?
Ärgerlich finde ich, dass so etwas, wie das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug nicht generell geregelt ist.
Bei Yello anrufen werde ich erst ganz zuletzt, da ich davon ausgehe, dass mir dort die Lösung vorgeschlagen wird, bei der Yello am meisten für sich herausholen kann, und nicht die, die für mich vorteilhafter ist.