Muss ich eine Wohnungsbesichtigung von fremden Personen dulden?
Heute lag ein Zettel meines Vermieters vor meiner Wohnungstür mit der Ankündigung, dass morgen (mir Fremde Person) "eine Bekannte" meines Vermieters, meine Wohnung besichtigen möchte und einige Fragen an mich hätte. Bei der Besichtigung handelt es sich nicht um eine Besichtigung zur Miete, lediglich um ein Beschauung "wie es denn jetzt so aussieht" (Bin erst letzten Monat eingezogen). Es ist alles Bezahlt! Strom, Wasser, Gas, Miete und auch sonst habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen, weswegen ich mir erklären könnte das irgendeine Person "fragen" an mich hat.
Muss ich diese Person in meine Wohnung lassen? Ich weiß das. der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, wenn er es ankündigt. aber gilt dies auch für Personen die der Vermieter in seinem Namen herschickt? Ich möchte keine fremden Leute in meiner Bude.
6 Antworten
Wenn sie vom Vermieter bevollmächtigt wurde, dann wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen. Der Vermieter hat hatürlich das Recht, jemanden zu beauftragen.
Aber: Wer will denn wissen, "wie es jetzt so aussieht"? Die Bekannte des VM? Was geht die das an? Und was für Fragen will die an dich stellen? Erscheint mir alles sehr suspekt. Ohne Rücksprache mit dem VM, was es mit diesem Besuch auf sich hat, würde ich die gute Frau nicht in meine Wohnung lassen. (mit dem freundlichen Hinweis, dass dein Vertragspartner der VM ist und er dir für ihren Besuch keine ausreichende Begründung genannt hat.)
Die Anmeldung einer Besichtigung aus wichtigen Grund muss mindestens 48 h zuvor beim Mieter vorliegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass du morgen keine Zeit hast.
Der wichtige Grund "Schauen" wird wohl nicht in der Welt sein. Eine Anmeldung mit Zettel vor der Tür ist auch eine Form der Diskreditierung. Solche merkwürdigen Vorstellungen des Vermieters solltest du nicht dulden.
Der Vermieter hat das Recht die Wohnung in regelmäßigen Abständen nach Terminansprache in Augenschein zu nehmen. Ob das jetzt kurz nach dem Einzug berechtigt ist, darf wohl bezeichnet werden. Es sei denn er hätte einen begründeten Verdacht, dass beim Umzug etwas zerstört worden sei.
Fremden Personen muss der Mieter keineswegs den Zugang gestatten. Das gilt nicht für Handwerker, die notwendige Reparaturen ausüben oder Schäden besichtigen müssen.
Die "Bekannte" scheint ja nicht die Eigentümerin der Wohnung zu sein, oder? Meiner Meinung nach hat diese Frau in deiner Wohnung nichts verloren, solange es sich nicht um die Besichtigung eines zukünftigen Mieters handelt. Da du gerade erst eingezogen bist, wird die Frau wohl kaum die Wohnung mieten. Sprich doch mal mit deinem Vermieter und erkläre ihm, dass du nicht möchtest, dass diese Frau in deine Wohnung kommt, zumal der Vermieter ja scheinbar außer "sie will sehen, wie die Wohnung jetzt aussieht" keinen triftigen Grund hat, weswegen die Person deine Wohnung betreten sollte. Es geht immerhin um deinen Privatbereich, den auch der Vermieter achten muss.
Kommt der reguläre Vermieter nicht und schickt andere Personen müßen diese Personen eine Vollmacht des Vermieters vorweisen.Haben die Personen keine Vollmacht brauchst du die auch nicht in deine Wohnung lassen.In deinem Fall mußt du die Personen nicht rein lassen. Gruß Ralf