Darf mein Vermieter mich dazu zwingen Fremde meine unbefristete Wohnung besichtigen zu lassen?
11 Antworten
Leider nennst du uns nicht den Grund, weshalb die Fremden in deine Wohnung kommen sollten. Möchte dein Vermieter das Haus/die Wohnung verkaufen? ZWINGEN kann er dich schon gar nicht.
Juristisch unterscheidet man das Vermieter-/Mieterverhältnis in Eigentümer (Vermieter) und Besitzer (Mieter).
Dein Vermieter hat als WohnungsEIGENTÜMER die RECHTLICHE Herrschaft, du als Mieter und WohnungsBESITZER übst die 'TATSÄCHLICHE VERFÜGUNGSGEWALT' aus.
D. h., kommt dein Vermieter unangemeldet und würde in die Wohnung eindringen, darfst du als BESITZER ihn als EIGENTÜMER rauswerfen!
Du bist aber z. B. nicht berechtigt die Wohnung weiter- oder unterzuvermieten oder durch Abriss/Umbau von Wänden zu verändern.
Wenn dein Vermieter beispielsweise die Wohnung oder das ganze Haus verkaufen möchte, muss er mit dir einen für dich planbaren Termin abstimmen. Also nicht abends um 18.00 Uhr anrufen und sagen, dass morgen um 16.00 Uhr Kaufinteressenten kommen.
Möchte er aber seiner Familie, Freunden, Saufkumpanen, Vereinsmitgliedern einfach mal so zum Spaß die Wohnung zeigen, musst du niemanden hineinlassen. Schließlich zahlst du ja Miete und betreibst auch kein Museum!
Wenn der Vermieter ein wichtiges Interesse, z. B. Neuvermietung nachdem Du gekündigt hast oder Verkauf, ja.
Zwingen ist etwas übertrieben. Du mußt es zulassen.
Besichtigungen mit Miet- oder Kaufinteressenten z. B. 1 - 2 x pro Woche a ca. 1 Stunde. Nach Absprache natürlich.
Was heißt überbieten?
Soll die Wohnung verkauft werden und Du hast selbst Interesse?
Hast du gekündigt und der Vermieter sucht Nachmieter? Dann ja. Dann muss er aber rechtzeitig vorher einen Termin mit dir machen. Auch Handwerker die vom Vermieter geschickt werden, um die Wohnung instandzuhalten, musst du reinlassen.
Einfach so ohne Grund? Nein. Als Mieter ist es deine Wohnung und du darfst entscheiden, welchen Besuch du in deine Wohnung lässt und welchen nicht.
Hier ist nicht die Rede von einer Kündigung, folglich bietet sich die Verkaufsabsicht als weiterer zulässiger Grund für die Einforderung von Besichtigungsterminen, zu deren Duldung der Mieter verpflichtet ist, an.
Das kommt auf sein Interesse an. Wird deine Mietwohnung bzw. das Haus verkauft? Dann ja, selbstverständlich musst du Besichtigungen mit Interessenten nach Absprache zulassen!
Es wäre hilfreich weitere Infos zu geben, anstatt einfach eine Frage dahin zu werfen, die man mit ja - nein - vielleicht beantworten kann.
Du hast zwar das Hausrecht, aber bei berechtigtem Interesse des Vermieters bist du verpflichtet, nach ausreichender Vorankündigung, ein Termin zu gewähren. Berechtigt wäre das interesse zB. bei Verkaufabsicht der Wohnung.