Kündigung der Wohnung über WhatsApp?
Hallo, Der Vermieter (privat vermieter ) möchte einen guten Freund von mir die Wohnung kündigen da er einmal keine Miete zahlte... Jetzt die Frage darf der vermieter die Kündigung über WhatsApp aussprechen ? Zählt das generell selbst als Ankündigung die Wohnung zu besichtigen? Ab wann darf der Vermieter fristlos die wohnung kündigen( im Vertrag steht dazu nichts ) ?
10 Antworten
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ob Whatsapp ein geeignetes Medium ist, sei dahingestellt, aber es müsste an sich gelten. Schlieslich kann man das Handy als Beweismittel vorlegen.
Allerdings darf der Vermieter bei einem einmaligen Versäumnis der Mietzahlung nicht fristlos kündigen. Der Mieter muss zwei Monatsmieten im Rückstand sein, bevor er diese Schritte einleiten darf.
Ah okay. Dann habe ich mich geirrt. Danke für die Richtigstellung.
Schlieslich kann man das Handy als Beweismittel vorlegen.
Was soll das Handy denn beweisen? Dass man die Nachricht abgeschickt hat?
Sichergestellt sein muss aber, dass der Empfänger sie auch bekommt und das geht nur postalisch mit Einschreiben und Rückschein
Das Handy des Mieters natürlich, oder das Protokoll des Nachrichtenverlaufs. Wie gesagt ich weiß es aber auch nicht genau, ist ja auch eine ungewöhnliche Situation.
Der Vermieter scheint smartphonebesessen zu sein. Eine Kündigung über Watsäpp - einfach lächerlich.
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Wenn der Mietvertrag nichts zu Mietrückständen aussagt, gilt die gesetzliche Regelung, Einzlheiten und Tips dazu hier:
http://ratgeber.immowelt.de/a/mietschulden-erste-hilfe-fuer-mieter.html
Hat der Freund die Miete nachgezahlt? Wenn ja, besteht kein Anlass zur Kündigung, vorausgesetzt es ist ansonsten immer pünktlich gezahlt worden
Eine Wohnungsmietvertrag muss zwingend schriftlich gekündigt und vermieterseitig begründet werden. Jegliche andere Form ist unwirksam. . Der Mieter sollte in dem Fall nicht widersprechen sondern SCHWEIGEN.
Für Kündigungen von Mietverträgen ist die Schriftform per Gesetz vorgeschrieben.
Schriftform heißt aus Papier geschrieben/gedruckt und eigenhändig unterschrieben.
Fristlos darf der Vermieter fristlos kündigen wenn z. B. ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.
Allerdings auch schon wenn offene Betrag 1 Monatsmiete nicht unerheblich übersteigt.
Wann ein Vermieter dem Mieter kündigen darf steht im BGB, das reicht.
Du schreibst eine Monatsmiete ist offen.
Welche denn? Die von Juli?
Oder die von Juni und Juli ist auch noch nicht gezahlt?
Ein Mietvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden (§ 568 BGB) schriftlich heißt wiederum mit Originalunterschrift (§ 126 BGB).
Ab wann darf der Vermieter fristlos die wohnung kündigen
Wenn zwei Monatsmieten offen sind.
Das ist schon ein Widerspruch in sich. Eine Whatsapp-Nachricht kann nicht schriftlich sein, da hier eine Originalunterschrift vorhanden sein muss (§ 126 BGB).