Darf ein vermieter seinen mieter kündigen weil die tochter des vermieters einziehen möchte?
Die frage stelle ich mir gerade aufgrund einer frage eines anderen users. Ein vermieter hat ja das recht seinen mieter zu kündigen wenn er wegen eigenbedarf die wohnung benötigt. Aber wie weit geht dieser eigenbedarf? Ist das wortwörtlich zu verstehen und gilt nur, wenn der vermieter selbst die wohnung braucht oder schließt das auch Angehörige oder vielleicht sogar freunde des vermieters ein? Wo ist da die grenze?
8 Antworten
Klassischer Fall von Eigenbedarf, würde ich sagen. Angehörige fallen meines Wissens nach mit unter Eigenbedarf.
Freunde usw. denke ich nicht.
Ein Vermieter kann wegen Eigenbedarf für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts kündigen.
Quelle: http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/
Ok super info mit dem link! Jetzt weis ich Bescheid.. vielen dank. ;-)
aber wo ist da die grenze? Was gilt hier rechtlich gesehn als Eigenbedarf?
Das, was das Gesetz vorsieht: "... wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für (...) seine Familienanghörigen (h.: Tochter) benötigt", sie also keine hat, aber deine bekommen soll :-O
Darf ein vermieter seinen mieter kündigen weil die tochter des vermieters einziehen möchte?
Ja, in der Regel darf er das, es nennt sich Eigendarf.
Aber Eigenbedarf muss genau benannt werden und z.B. in folgenden Fällen geht es nicht.
Bei befristeten Mietverträgen geht das nicht
und bei Mietverträgen mit gegenseitigen wirksamen Kündigugsverzicht erst nach dem Zeitraum bzw. ab dem Zeitpunkt der wirksam vereinbart ist.
MfG
Kündigung wegen Eigenbedarf ist möglich wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen nahen Verwandten, wozu auch Nichte oder Neffe zählt, Pflege- oder Hauspersonal benötigt.
Für Freunde ist eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich bzw. wäre unwirksam. Außer der Freund ist z. B. Hausmeister des Vermieters;-)
Ist das wortwörtlich zu verstehen und gilt nur, wenn der vermieter selbst die wohnung braucht
Nein: Die Kündigung ist berechtigt, wenn "ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses" besteht, weil "der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt", § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
G imager761
Der vermieter darf mit seiner wohnung machen was er will also auch kündigen wenn die tochter einziehen will..
Aber auch nur mit frist
Ganz so ist das nicht, wenn die Wohnung unbefristet vermietet ist, kann der nur wegen Eigenbedarf kündigen sofern der Mieter seine Miete bezahlt und nicht den Parkettboden verheizt kann der Vermieter nicht kündigen.
achso ok wusst ich net
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Ja schon klar.. aber wo ist da die grenze? Was gilt hier rechtlich gesehn als Eigenbedarf?