muss ich eine kurzfristige beschäftigung meinem Chef meines hauptjobs melden

7 Antworten

''Wenn im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag keine Pflicht zur Anzeige enthalten ist, muß der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit nur dann (von sich aus) anzeigen, wenn durch die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers bedroht sind, also zum Beispiel dann, wenn durch die Nebentätigkeit Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz eintreten. Der Arbeitgeber hat also keinen allgemeinen Anspruch darauf, alle Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers zu erfahren.''

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Nebentaetigkeit.html

Arbeitest Du nebenbei musst Du das immer Deinem Chef melden. Meist reicht das bei kurzfristigen Einsätzen mündlich. Bei längeren legst Du die Arbeitsvereinbarung vor.

Frag deinen Chef, was er bzw. ob er etwas haben möchte; melden musst du es, sobald es grundsätzlich auch deinen Hauptjob beeinflussen könnte und/oder die Meldung/Erlaubnis in deinem Arbeitsvertrag vorgesehen ist.

Also, sagen musst Du ihm das schon und wenn es nicht im gleichen Berufszweig ist, kann er auch nichts dagegen haben! Sag ihm, Du hättest im Moment einen finanziellen Engpass und müsstest kurzfristig etwas dazu verdienen!

Über die meisten Jobs musst Du inh nur formlos informieren. Ist es jedoch ein Konkurenzbetrieb muss er es erlauben. Kommt also auf den Einzelfall an.