Kindergeld bei kurzfristiger Beschäftigung?
Hallo, ich bin 19 und Student.
Ich habe in den Semesterferien 2 Monate Vollzeit gearbeitet (kurzfristige Beschäftigung).
Jetzt behauptet das Amt, dass ich wahrscheinlich für diese 2 Monate kein Kindergeld bekommen werde, hab mich im Internet jetzt informiert und dort heißt es man bekommt Kindergeld, wenn a) man höchstens 450€ verdient oder b) man KURZFRISTIG angestellt ist (das war ich auch).
Kennt sich jemand da aus und kann mir helfen? Ich hab es schon öfter erlebt, dass der Staat beabsichtigt einen abzocken möchte.
LG
3 Antworten
Jetzt behauptet das Amt, dass ich wahrscheinlich für diese 2 Monate kein Kindergeld bekommen werden...
Hallo DerEchteMarcel,
da hat das Amt mal wieder leider keine Ahnung und davon ganz viel :-((
Bereits seit 2012 gibt es beim Kindergeldanspruch überhaupt keine Einkommensgrenzen mehr:
AusbildungsstatusOb ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Also dies trifft schon eher auf die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern zu: hier gibt es nämlich Einkommensgrenzen zu beachten mit aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!
Aber selbst das ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung irrelevant - der Student U25 bleibt dann familienversichert.
Ja klar - danke für die Ergänzung ;-)
Das Du das weißt - da bin ich mit recht sicher - die Info geht eher an FS oder andere Leser dieser Frage / Antwort.
Erwerbstätigkeit unter 20 Stunden die Woche ist unschädlich. Alles darüber kann dazu führen, dass das Kindergeld entfällt.
Die Wochenstundenzahl ist bei kurzfristiger Beschäftigung vollkommen irrelevant- selbst wenn ein Student bis zu 60 Stunden in der Woche arbeiten würde.
Die 20 Wochenstunden-Grenze gibt es doch nur bei einer Zweitausbildung und einem Zweitstudium ! ! !
Ich habe in den Semesterferien 2 Monate Vollzeit gearbeitet (kurzfristige Beschäftigung).
Kein Problem - Dein Anspruch auf Kindergeld bleibt dabei unberührt - eine Einkommengrenze gibt es seit Januar 2012 nicht mehr.
Also dies trifft schon eher auf die kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern zu: hier gibt es nämlich Einkommensgrenzen zu beachten mit aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!
Es gibt Einschränkungen beim Kindergeldanspruch beim Alter und Hinzuverdienst, jedoch nur falls "Arbeitsuchend" gemeldet:
4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 14: https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf