Darf ich eine kurzfristige Beschäftigung ausführen?

2 Antworten

Mit einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob hast du kein Problem; und wenn dein Minijob-Arbeitgeber noch die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Minijob-AG stellst, dann erhälst du Netto- wie Bruttolohn!

Dein Minijob-AG hat dabei folgende Abgaben (über 30%!!!): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html

Deshalb das Angebot von ihm, eine nicht erlaubte kurzfristige Beschäftigung einzugehen und dafür 1€ mehr Bruttolohn zu bezahlen (Abgaben sind hierbei minimal für den Arbeitgeber!): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/05_abgaben_kurzfr_mjgewerbe/node.html

Deshalb ist die Frage nach der berufsmäßigen Beschäftigung vorher abzuklären:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/03_berufsmaessige_beschaeftigung/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
jehfdjkhkf 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 14:03

danke, gut zu wissen. kann ich auch bei einer geringfügigen beschäftigung ein stundenkonto haben, also mehr stunden im monat arbeiten und mir die erträge in 450€ raten ausschütten lassen?

siola55  30.05.2022, 15:54
@jehfdjkhkf

Du kannst auch bei einer Krankheitsvertretung bis zu 3x im Kalenderjahr mehr verdienen - siehe hierzu die minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet usw.

Wichtig zu wissen

Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit

Als "Schulentlassener" und anschl. "Duales Studium" bist du leider als berufsmäßig einzustufen und somit die sozialversicherungsfreie Beschäftigung nicht mehr möglich! Hierzu wäre die vom AG geforderte Schulbescheinigung nötig, was aber nicht der Wahrheit entspricht - der AG ist da nur auf seinen Vorteil bedacht:

Bild zum Beitrag

Näheres in dem Link hier zum Download: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Schaubilder_pruefhilfen/gewerblich/Entscheidung_Berufsmaessigkeit.html?nn=702886

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Arbeit, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro)