Darf ich eine kurzfristige Beschäftigung ausführen?
Moin, beende in Kürze meine Schulausbildung und habe vor ab Oktober ein duales Studium zu beginnen. In der Zeit dazwischen würde ich gerne etwas Geld verdienen, 450€ im Monat. Nun hat mich mein potentieller Arbeitgeber gefragt, ob ich meinen Nebenjob als Geringfügige Beschäftigung, oder als Kurzfristige Beschäftigung (70 Tage Regelung), damit bekomme ich 1€ mehr die Stunde, ausführen möchte.
Für eine kurzfristige Beschäftigung soll ich eine Schulbescheinigung einreichen, meine letzte Abiprüfung ist jedoch schon in etwa 3 Wochen, danach bin ich ja wohl kein Schüler mehr. Wie arbeite ich am besten ohne Abgaben leisten zu müssen?
2 Antworten
Mit einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob hast du kein Problem; und wenn dein Minijob-Arbeitgeber noch die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet und du einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht beim Minijob-AG stellst, dann erhälst du Netto- wie Bruttolohn!
Dein Minijob-AG hat dabei folgende Abgaben (über 30%!!!): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html
Deshalb das Angebot von ihm, eine nicht erlaubte kurzfristige Beschäftigung einzugehen und dafür 1€ mehr Bruttolohn zu bezahlen (Abgaben sind hierbei minimal für den Arbeitgeber!): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/05_abgaben_kurzfr_mjgewerbe/node.html
Deshalb ist die Frage nach der berufsmäßigen Beschäftigung vorher abzuklären:
Du kannst auch bei einer Krankheitsvertretung bis zu 3x im Kalenderjahr mehr verdienen - siehe hierzu die minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html wie z.B.: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet usw.
Wichtig zu wissen
Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit
Als "Schulentlassener" und anschl. "Duales Studium" bist du leider als berufsmäßig einzustufen und somit die sozialversicherungsfreie Beschäftigung nicht mehr möglich! Hierzu wäre die vom AG geforderte Schulbescheinigung nötig, was aber nicht der Wahrheit entspricht - der AG ist da nur auf seinen Vorteil bedacht:
Näheres in dem Link hier zum Download: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Schaubilder_pruefhilfen/gewerblich/Entscheidung_Berufsmaessigkeit.html?nn=702886
Gruß siola55
danke, gut zu wissen. kann ich auch bei einer geringfügigen beschäftigung ein stundenkonto haben, also mehr stunden im monat arbeiten und mir die erträge in 450€ raten ausschütten lassen?