Darf ein Chef kurzfristig über Whatsapp Besprechungstermine anberaumen, oder den Arbeitbeginn am nächsten Tag vorverlegen?

3 Antworten

Kurzfristig? Im Allgemeinen: Nein!

Zwar:

Der Arbeitgeber hat im Rahmen von Vertragen, Vereinbarungen und Gesetzen nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" unter anderem die Arbeitszeit und ihre Lage zu bestimmen.

Aber:

  1. Das darf er zwingend nur "nach billigem Ermessen" (so steht es ausdrücklich in der GewO § 106); das heißt, dass er bei seiner Entscheidung die persönlichen Belange des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abwägen muss. Überwiegen objektiv die persönlichen Belange des Arbeitnehmers, darf er seine Entscheidung nicht durchsetzen.
  2. Er darf, wenn es einen festgelegten Dienstplan gibt, diesen Dienstplan nicht einseitig ändern; er ist dann auf die Zustimmung des Arbeitnehmers angewiesen.
  3. Anordnungen zur Lage der Arbeitszeit (nach der GewO § 106) darf er nur mit einem genügenden zeitlichen Vorlauf treffen; das sind in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 mindestens 4 Tage Vorlauf (ohne den Tag der Ankündigung und den der Arbeit); eine einen solchen Vorlauf ist der Arbeitnehmer nicht zur Leistung verpflichtet.

Ausnahmen von diesen Beschränkungen für den Arbeitgeber gibt es nur in tatsächlichen Notfälle aufgrund der "besonderen Treuepflicht" des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber (wenn also z.B. bei einer Überschwemmung ein lager mit empfindlicher Ware geräumt werden muss, was ohne einen kurzfristigen Einsatz sonst nicht möglich wäre und eine existenzielle Bedrohung für den Betrieb darstellen würde) - und wenn der Arbeitnehmer sich vertraglich mit einem solchen Vorgehen einverstanden erklärt hat.

Das sind die rechtlichen Bedingungen: ob Du Dich damit gegenüber Deinem Arbeitgeber allerdings durchsetzen kannst oder willst, ist noch eine ganz andere Frage, die hier aber niemand für Dich beantworten kann; denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind - besonders im Arbeitsverhältnis mit der ungleichen "Machtverteilung" zulasten des Arbeitnehmers - leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Anmerkung: Es ist in der Regel nicht gut, für den Arbeitgeber privat z.B. über WhatsApp erreichbar zu sein!!

Natürlich darf er das!

Du hast ihm die Genehmigung doch selbst erteilt!

Sorry, aber wer ist denn so dämlich und ist für seinen Chef über Whatsapp zu erreichen?

safur  01.05.2019, 00:38

Darf er überhaupt nicht, wenn es das private Handy ist!

Familiengerd  01.05.2019, 13:10
@safur

Wo soll das stehen, dass er das nicht darf??

safur  01.05.2019, 13:15
@Familiengerd

machen kann er es schon. Er kann aber kaum erwarten, dass du das 24/7 prüfst. Vielleicht liest du es halt erst am nächsten Morgen usw. Ich spreche hier von Freizeit.

Natürlich "darf" er das, solange er dich so erreichen kann und du der Aufforderung folgst. Dein Chef "darf" dich auch anrufen und fragen und direkt auf eine Antwort von dir warten.