Muss man Lohnsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung zahlen?
Hallo, ich arbeite etwa 4-5 Mal im Jahr über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis, um mir neben dem Studium noch etwas dazu zu verdienen. Die anderen Male arbeite ich über Gewerbeschein. Meine Frage ist jetzt, ob ich automatisch bei einer kurzfristigen Beschäftigung Lohnsteuerabzüge habe und warum das so ist. Des Weiteren habe ich gehört, dass ich mir die Abzüge wieder mit der Steuererklärung "zurückholen" kann.. Wie geht das (mit welcher Anlage der Steuererklärung?) Und kann ich mir die kompletten Abzüge wiederholen? Danke!
3 Antworten
Meine Frage ist jetzt, ob ich automatisch bei einer kurzfristigen Beschäftigung Lohnsteuerabzüge habe und warum das so ist...
Also eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei (solange die max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschritten werden), jedoch nicht steuerfrei!
Die Lohnsteuer ist einmal abhängig von der Höhe des Bruttoverdienstes sowie von der Lohnsteuerklasse: also bei einem Single mit LSt.Kl. 1 beginnt der Lohnsteuereinbehalt ab ca. 1.000 € mtl. Bruttolohn!
Des Weiteren habe ich gehört, dass ich mir die Abzüge wieder mit der Steuererklärung "zurückholen" kann.
Ja, im Folgejahr machst du eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage N; und wenn du nicht zuviel verdient hast - natürlich mußt du auch deine Gewerbeeinkommen angeben mit der Anlage S - erhälst du evtl. eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt ;-)
Der Steuerfreibetrag in 2017 ist 8.820 € + Werbungskostenpauschale von 1.000 €, also insgesamt mind. 9.820 € Freibetrag...
Gruß siola55
Steuerrechtl. Infos zur kurzfristigen Beschäftigung:
Der AG ist verplichtet die Abgaben weiterzureichen.
Der Arbeitgeber jann den Arbeitslohn aus einer kurzfristigen Beschäftigung mit einem Steuersatz von 25 % pauschal erheben, wenn die Beschäftigung die Dauer von 18 zusammenhängenden Tagen nicht überschreitet und gewisse Verdienstgrenzen eingehalten werden.
Eine pauschal erhobene Lohnsteuer kann nicht mittels einer Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. In der Sozialversicherung liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Dauer maximal 3 Monate / 70 Arbeitstage beträgt. Mehrere kurzfristige Beschäftigungen bei dem gleichen Arbeitgeber werden dabei zusammengerechnet.