Wohngeld und kurzfristige Beschäftigung?
Hallo, Ich beziehe Wohngeld und werde jetzt von Mitte Juni bis Ende August eine kurzfristige studentische Tätigkeit beginnen. Wie läuft das dann mit dem Wohngeld? Wird es mir für diese 2,5 Monate gestrichen und ich bekomme es danach ganz normal weiter?
Vieleb Dank :)
2 Antworten
Nein es wird nicht für 2 Monate gestrichen, es wird ab Beginn der Tätigkeit neu berechnet. Wenn du nur 2 Monate arbeiten würdest, würde das Einkommen nicht berücksichtigt werden, weil du im Bewilligungszeitraum 2 Monate anrechnungsfrei dazu verdienen darfst. Wenn du kannst, lass den 1/2 Monat sein.
Eine Neuberechnung muß beantragt werden, wenn sich die monatlichen Einnahmen um mehr als 15 Prozent gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöhen
Die Änderung des Einkommens muß nicht nur vorübergehend sein.
Vorübergehend = max. 2 Monate