Wohngeld und kurzfristige Beschäftigung?

2 Antworten

Nein es wird nicht für 2 Monate gestrichen, es wird ab Beginn der Tätigkeit neu berechnet. Wenn du nur 2 Monate arbeiten würdest, würde das Einkommen nicht berücksichtigt werden, weil du im Bewilligungszeitraum 2 Monate anrechnungsfrei dazu verdienen darfst. Wenn du kannst, lass den 1/2 Monat sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Neuberechnung muß beantragt werden, wenn sich die monatlichen Einnahmen um mehr als 15 Prozent gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag erhöhen

Die Änderung des Einkommens muß nicht nur vorübergehend sein.

Vorübergehend = max. 2 Monate