Kurzfristige Beschäftigung und Familienversicherung?
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (70 Tage) kann man im Monat auch mehr als 450€ verdienen, wie ist es dann mit der Familienversicherung bei der Krankenkasse? Kann ich weiterhin familienversichert bleiben, wenn ich durch eine kurzfristigen Beschäftigung mal z.B. 800€ im Monat verdiene oder so?
Ich bin 23 Jahre und bin Student im 10. Semester.
4 Antworten
Eine kurzfristige Beschäftigung ist für die Familienversicherung unschädlich.
„Kann ich weiterhin familienversichert bleiben, wenn ich durch eine kurzfristigen Beschäftigung mal z.B. 800€ im Monat verdiene oder so?"
Ja!
Hallo,
wenn die Beschäftigung tatsächlich kurzfristig ist, kann man weiterhin kostenlos bei der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Es zählen nur die regelmäßigen Einkünfte!
Beschäftigungen innerhalb eines Jahres werden aber addiert. Wenn die Beschäftigung nicht (mehr) kurzfristig ist, tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein und ggf. endet die kostenlose Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gruß
RHW
Ja klar kannst du mehr verdienen - du kannst in den 3 Monaten sogar unbegrenzt hinzuverdienen:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Weitere Infos findest du in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Gruß siola55
Wieso meldet der Betrieb dich nicht als studentische Aushilfskraft?
Dann ist er doch nicht mehr kostenlos familienversichert, falls das Gesamteinkommen mehr als 470€ monatlich beträgt :-((
Meinst Du Werkstudent?