Vermieter darf Kaltmiete erhöhen bei Einzug des Partners?

9 Antworten

Das ist mir auch neu, dass das ein zulässiger Grund für eine Erhöhung der Kaltmiete ist.

Lass dir auch keinen neuen Mietvertrag aufquatschen.

Er hat mir gesagt, dass er ja nicht nur die Nebenkosten (davon bin ich ausgegangen) erhöhen muss, sondern auch die Kaltmiete. 

Die Nebenkosten die nach Personen abgerechnet werden, darf er anpassen.

Es ist nicht zulässig wegen Zuzug es Partners die Kaltmiete zu erhöhen.

Also auf nichts einlassen und vor Allen nichts unterschreiben!

Am Besten nicht alleine mit dem Vermieter sprechen.

und der Aufzug im Haus ist seid Mai ausser Betrieb, da er sich die Reperatur nicht leisten kann.

Da ist z.B. laut diesem Urteil eine Mietminderung von 10% möglich:

AG Charlottenburg, GE 1990, 423

Die Mietminderung wird von der Warmiete gemacht.

LG

johnnymcmuff

Hi soviel ich weiß darf er nur die Nebenkosten anpassen.

Die Miete ist ein Preis, der für die Vermietung einer Wohnung genommen wird - dieser Preis ist unabhängig von der Personenzahl der Mieter.

Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten können (und sollten - bei längerfristigen Zuzug einer weitern Person) angehoben werden.

"da er sich die Reperatur nicht leisten kann."

Da hast Du doch des Rätsels Lösung. Der Vermieter braucht dringend mehr Geld und nutzt jetzt jede Möglichkeit, um mit seinen Mietern ins Gespräch zu kommen und sie darum zu bitten, einer Mieterhöhung zu zu stimmen. Der geplante Zuzug des Partners ist nur der Anlass dafür, ein solches "dringendes" Gespräch mit Dir zu suchen.

Natürlich ist der geplante Zuzug kein Grund für eine Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung braucht eigentlich gar keinen Grund, sondern muss nur mit zwei Punkten unterlegt werden:

Die bisherige Miete wurde seit längerem nicht mehr erhöht und die geplante Erhöhung übertrifft nicht die in der Region geltende Höchstgrenze von 20 % oder 15 % Erhöhung innerhalb von 3 Jahren.

Die gewünschte neue Miethöhe passt aufgrund eines Mietspiegels oder von Vergleichsmieten zum Marktniveau in der jeweiligen Kommune oder Region.

Für Dich bedeutet das, wenn Dich der Vermieter am Sonntag um eine höhere Miete bittet, weil..., teile ihm mit, er soll erst einmal seinen Aufzug in Ordnung bringen. Fehlt ihm das Geld dafür, kann er bei der Bank einen Kredit dafür beantragen. Teile ihm auch mit, dass ab sofort die Miete gemindert ist, bis der Aufzug repariert ist.

Prüfe vorab auch, ob der Vermieter Spielraum für eine normale Mieterhöhung hätte und wie hoch dieser wäre. Sollte hier ein großer Spielraum noch vorhanden sein, könntest Du direkt mit ihm vereinbaren, dass Du mit einer kleinen Erhöhung einverstanden bist, sobald der Aufzug repariert ist. Mache den Betrag direkt fix und lass Dir schriftlich bestätigen, dass in den nächsten drei Jahren keine weitere Erhöhung mehr kommt.

Läßt er sich darauf ein, hast Du mehr gewonnen, als wenn Du einfach abblockst und es auf ein korrektes Mieterhöhungsverlangen ankommen läßt, das Dir dann in nächster Zeit zugehen wird.

Wenn dann nämlich eine krasse Erhöhung verlangt wird, kannst Du diese zwar ablehnen, aber der Vermieter hätte womöglich sehr gute Chancen, vor Gericht. Erst recht, wenn es bei Euch einen Mietspiegel gibt.

Überlege Dir also eine gute Strategie und denke auch daran, dass er Dich erst einmal zu nichts zwingen kann, denn letztlich kann er auch den Zuzug Deines Partners bei dieser Wohnungsgröße nicht verhindern.

albatros  27.08.2016, 14:02

Eine Mieterhöhung braucht eigentlich gar keinen Grund,

Nanu? Seit wann denn das? Hab ich das was verpasst?

Nach meiner Rechtskenntnis muss eine ME immer begründet werden. Es reicht doch nicht zu schreiben, ich will ab .. mehr Miete, oder?

bwhoch2  27.08.2016, 14:22
@albatros

@albatros: Anscheinend hast Du tatsächlich was verpasst.

Allenfalls muss die Ankündigung einer Modernisierungsmieterhöhung begründet werden.

Eine normale Mieterhöhung muss nicht begründet werden nach dem Motto, "weil...

... alles so teuer ist

... ich Geld brauche

... andere auch mehr zahlen."

Das wären nach meinem Sprachverständnis für mich Gründe, aber keine die für eine Mieterhöhung gültig wären.

Stattdessen kann man ein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter zustellen. Der Mieter hat die Möglichkeit, das zu ignorieren oder abzulehnen. Natürlich auch, es zu akzeptieren.

Wird abgelehnt oder ignoriert, hat der Vermieter die Möglichkeit, auf Zustimmung zu klagen. Dies jedoch nur dann, wenn bereits im Verlangen stand, worauf sich die Berechtigung des neuen Mietpreises stützt: Ein Mietspiegel, Vergleichsmieten oder ein
Gutachten.

Diese drei sind aber keine Gründe für eine Mieterhöhung, sondern zeigen lediglich auf, dass die neue Forderung gerechtfertigt ist. Mehr nicht.

Als Vermieter heißt das für mich, dass ich nicht nach Gründen suchen muss, wie ich dem Mieter die Erhöhung erklären kann, sondern nur belegen muss, dass eine höhere Miete gerechtfertigt ist. Also muss ich ein Erhöhungsverlangen nicht begründen. War das für Dich verständlich, lieber albatros?