Muss ich die Kinderbetreuung nachweisen um ALG1 zu bekommen?
Guten Tag. Ich habe mich arbeitslos gemeldet und zwar für 5-6 Stunden vormittags täglich. Mein Kind hat einen KiTa Platz mit 5 Stunden täglich. Meine Sachbearbeiterin verlangt trotzdem danach, das eine wahrheitsgemäße Erklärung der Betreuungsperson unterschrieben wird, von den Dritten, die auf mein Kind aufpassen können. Sonst stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und somit keinen Anspruch auf ALG 1 habe. Und sowas trotz Kindergartenplatzes!!?? Sie drohte mir ohne dieser Unterschrift mich gar da abmelden und mein Antrag auf ALG1 gar nicht akzeptieren! Kann mir jemand erklären ob sowas wirklich gerecht ist? Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Arbeitslosengeld 1 bekommt man, wenn man eine ausreichend lange Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, und dann arbeitslos wird. Falls man selbst kündigt, gibt es eine Sperrzeit, ansonsten bekommt man das Arbeitslosengeld, sobald man arbeitslos wird. Man muss aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also bereit sein, sich vermitteln zu lassen.
Mit Kinderbetreuung hat ALG I nichts zu tun.
Nein, das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.
ALG1 bekommt jeder,der eine gewisse Zeit gearbeitet hat udnseinen job unverschuldet verloren hat