Recht auf Kindergartenplatz trotz Arbeitslosigkeit?
Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit, habe jetzt aber einen Aufhebungsvertrag bis Ende Juli unterschreiben "müssen". Ich habe eine Zusage ab September für meine 3jährige Tochter im Kindergartenplatz für einen 8 Stunden Platz, da ich Sie ja angemeldet hatte, als die Vollzeitarbeitsstelle noch bestand. Bei dem KiGa muss man 2 Monate nach Eintritssdatum des Kindes eine Arbeitszeitbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Aufnahme des Kindes widerrufen werden.Wenn ich ab August jetzt keinen neuen Job haben sollte: kann der KigA mein Kind dann wirklich wieder "rausschmeissen" 2 Monate nach Eintritt? Ist es davon abhängig, ob ich dann arbeitssuchend gemeldet bin oder nicht?
Man hat doch einen Rechtansspruch in Bayern ab 3 Jahre oder? Ist es nicht so, dass sie im schlimmsten Fall mir einen Halbtagsplatz geben müssten?
Vielen Dank
6 Antworten
Das ist das große Dilemma für Mütter. Ohne Arbeitsnachweis keinen KiGa-Platz, ohne Platz keine Arbeit.
Ein Anspruch auf einen KiGa-Platz besteht nur für die kürzeste Frist - 4 Stunden. Damit kannst Du aber jeden Job vergessen!
"Rausschmeißen" können sie Deine Tochter nicht, aber den Ganztagsplatz an jemand anderen vergeben. Und bei den wenigen vorhandenen Plätzen ist das eigentlich auch gerecht!
Fang schon mal an parallel zum neuen Job eine gute Tagesmutter zu suchen. Als Mutter ist man immer den Spagat zwischen Familie und Beruf schaffen!
Natürlich ist das gerecht, aber das war ja auch meine Frage. Ob sie sie rausschmeissen können (und ich somit gar keine Möglichkeit mehr habe, mich auf einen neuen Job zu bewerben) oder es zumindest auf Halbtags kürzen können. Und ja, es ist ein Dilemma. Ich arbeite jetzt seit 16 Jahren und war nie länger als 2 Monate arbeitslos, deswegen mach ich mir eigtl keine grossen Sorgen. Aber im Fall der Fälle hab ich halt schon Angst, dass ich ab Herbst keine Arbeitszeitbescheinigung vorlegen kann. Und wie du schon sagst: ohne Platz keine Arbeit.
Also ich muss leider sagen, der Herr oder die Frau die sich hinter "Denkverbot" versteckt ist mehr als fraglich... 1. Kapitalismuskritiker aha...und wer zahlt dir dann eines Tages die Rente????? oder braucht man die dann nicht mehr...Überbevölkerung gibt es bekanntlicherweise in Deutschland nicht... Es macht mich mega wütend...diese Arroganz...man ist arbeitslos da man keine Betreuung für sein Kind hat...nicht weil man nicht will...und Hartz 4 ist keinSpass mehr...erst recht nicht wenn man Jahre lang studiert hat...Angebote für Jobs hat und sie ablehnen muss da man nun mal nicht arbeiten gehen kann ohne Betreuung des Kindes...bin alleinerziehend und verdammt Sozialhilfe zu bekommen mit 2 Diplomen und mindestens 3 Sprachen perfekt...so geht es vielen...also BITTE etwas Respekt!! Dumme Sprüche helfen aus einer Notsituation nicht raus...Ich spreche hier für VIELE...auch die NICHT alleinerziehenden...oft reicht ja ein Gehalt nicht mehr...bei den steigenden Mieten...laso hin oder her...Kapitalismuskritiker...die Kinder sind die Zukunft und geben sehr viel...nicht nur den Eltern...auch später der Gesellschaft...vor allem wenn sie die Chance haben, das ihre Eltern arbeiten gehen können, Geld verdienen für den Unterhalt und den Kindern zeigen, das man wohl ohne staatliche Stütze (Hartz 4 ) auskommen kann...Da hat die Politik versagt...es fehlen Fachkräfte...??? Dann schaut mal nach wer alles zu Hause sitzen muss wegen fehlender Betreunung des Kindes...Ich bin eine der Fachkräfte, teuer ausgebildet...und HARTZ 4...Jobangebote musste ich ABLEHNEN!!!!!
Nein, Hannah81... Du hast GAR KEINE Rechte.
Wow, wie ausführlich und informativ
WEnn das so vereinbart wurde das du einen Arbeitsplatz nachweisen musst ist das Rechtens. Und du hast auch Anspruhc auf einen Betreueungsplatz, selbst wenn du Arbeistlos bist. aber halt nicht in einem bestimmten Kindergarten.
wenn genug plätze da sind und du die gebühren selber zahlst sollte das kein problem sein. wenn der steuerzahler das zahlen soll steht dir kein ganztagsplatz zu, dann nur max. 4 stunden.
Nö,natürlich trag ich die Kosten komplett selbst. Aber in München gibt es keinen einzigen Kindergarten, in dem genug Plätze vorhanden sind, von daher....
Wegen der Betreuungskosten und -möglichkeiten ist vorrangig das Jugendamt zuständig. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
bei den wenigen vorhandenen Plätzen ist das eigentlich auch gerecht!
DH !