Bekannte aus Drittland(nicht EU) als „Nanny“ zur Kinderbetreuung geringfügig in Österreich anmelden/Visum?
Ich habe eine Bekannte die in einem Drittland(außerhalb der EU) lebt. Ich machte mir Gedanken ob Ich Sie nicht auf meine 2 Kinder aufpassen könnte Bzw meine Frau dabei unterstützen könnte. Für die Bekannte wäre das vermutlich eine große (vA finanzielle) Hilfe. Ob das nur für 1 Jahr ginge oder länger wäre vorerst eh egal. Aber falls sie durch diesen Aufenthalt (falls sowas überhaupt irgendwie machbar ist!) Vorteile für ein weiteres Visum mit gewöhnlichen Arbeitsmarkt-Zugang bekäme, wäre das für alle Beteiligten etwas positives.
Bei den Antworten bitte ich zu berücksichtigen, dass ich aus Österreich bin. Leider bin ich mit den Aufenthaltstiteln / Niederlassungsbewilligungen wenig vertraut. Denke, dass es trotzdem Unterschiede zwischen den EU-Ländern geben könnte.
2 Antworten
Hier ist der Link, der dir Auskunft gibt für einen „temporären Aufenthalt“ mit der Erlaubnis zu arbeiten .
Sie braucht eine Krankenversicherung, angemessenen Wohnraum (nicht kostenlos und jederzeit kündbar) und ein Einkommen von ca €933.
https://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/temporaerer-aufenthalt/
Bin ebenfalls nicht so sehr damit vertraut, jedoch würde ich mich an deiner Stelle beim Finanzamt erkundigen, ob sie eventuell ein "Gewerbe anmelden" müsste, wenn sie dafür Geld bekommen würde.
Alles Gute! :)