Kündigung wärend Verletztengeld von BG
Hallo! Ich bin zur Zeit Festangestellt und seit 9 Monaten Arbeitsunfähig geschrieben durch einen Arbeitsunfall. Seit 2 Wochen mache ich auf meinen Wunsch hin die Belastungserprobung/Wiedereingliederung. Der Arzt sagt, diese Erprobung geht wohl bis zu einem halben Jahr bei mir. Leider sieht es so aus, dass ich ab Oktober zu meinen arbeitszeiten nicht mehr verfügbar bin, da sich bei meinem Mann die Zeiten ändern und wir keine Kinderbetreuung haben. Andere Öffnungszeiten hat der Betieb nicht.
Die Frage ist: Wenn es zu einer Kündigung kommt, bekomme ich dann weiter Verletztengeld oder alg2? Alg1 wohl nicht, da ich dem Arbeitsmarkt ja zur Zeit nicht zur Verfügung stehe, oder?
Schonmal Danke für eure Antworten
4 Antworten
Solange du wegen des Arbeitsunfalles arbeitsunfähig bist - also bis zum voraussichtlichen Ende der Wiedereingliederung - hast du Anspruch auf Verletztengeld. Allerdings längstens bis zur 17. Woche nach dem Unfall. Die Kündigung hat auf die Verletztengeldzahlung keinen EInfluss. Wende dich aber wegen der drohenden Kündigung direkt an den berufshelfer/Reha-Manager der Berufsgenossenschaft. Der wird dich dann weiter betreuen und beraten.
Zitat:
Der Anspruch auf Verletztengeld besteht auch dann weiter, wenn das
zugrunde liegende Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist (z. B. durch
Zeitablauf bei Befristung), der Versicherte aber immer noch
arbeitsunfähig ist (Nehls, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 46 Rz. 8; BSG,
Urteil v. 26.5.1982, SozR 2200 § 560 Nr. 12; entsprechend beim
Krankengeld: BSG, Urteil v. 14.2.2001, B 1 KR 30/00 R, SozR 3-2500 § 44
Nr. 9). Der Verletztengeldanspruch ist nach seinem Entstehen unabhängig
von dem zugrunde liegenden Entgeltanspruch.
Auf Deutsch: Das Verletztengeld wird weiter gezahlt, bis Du wieder arbeits- bzw. vermittlungsfähig bist.
Hoffe das hilft auch Anderen, auch wenn die ursprüngliche Frage eine Weile her ist.
Also kündigen darf man Dich, vor allem solltest Du das Gespräch suchen mit Deinen Vorgesetzten wenn jetzt schon klar ist, dass Du nicht mehr zur Verfügung stehen wirst, zu den alten Zeiten. Du erhälst dann bis zum Tage Deiner Kündigung Verletztengeld, danach bekommst DU ALG I.. danach dann leider ALG II.. vorausgesetzt Du findest nichts anderes in der Zwischenzeit.. hoffe ich konnte helfen, alles Gute
wenn du fristgemäß gekündigt wird, was man leider auch heute wegen krankeit darf, bekommst du bis zu dem tag verletzten geld und danach arbeitslosengeld oder sogar alg2
ja wenn du bis dahin krank bist..... wenn ich es noch recht in erinnerung habe, kannst du verletztengeld auch über die kündigung hinaus beziehen wenn du eine AU hast bin mir aber nicht sicher aber das kann dir keine krankenkasse beantworten
Bis zu dem Tag der Kündigung Verletztengeld? Meinst du das so?