Kündigung wärend Verletztengeld von BG

4 Antworten

Solange du wegen des Arbeitsunfalles arbeitsunfähig bist - also bis zum voraussichtlichen Ende der Wiedereingliederung - hast du Anspruch auf Verletztengeld. Allerdings längstens bis zur 17. Woche nach dem Unfall. Die Kündigung hat auf die Verletztengeldzahlung keinen EInfluss. Wende dich aber wegen der drohenden Kündigung direkt an den berufshelfer/Reha-Manager der Berufsgenossenschaft. Der wird dich dann weiter betreuen und beraten.

Zitat:
Der Anspruch auf Verletztengeld besteht auch dann weiter, wenn das
zugrunde liegende Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist (z. B. durch
Zeitablauf bei Befristung), der Versicherte aber immer noch
arbeitsunfähig ist (Nehls, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 46 Rz. 8; BSG,
Urteil v. 26.5.1982, SozR 2200 § 560 Nr. 12; entsprechend beim
Krankengeld: BSG, Urteil v. 14.2.2001, B 1 KR 30/00 R, SozR 3-2500 § 44
Nr. 9). Der Verletztengeldanspruch ist nach seinem Entstehen unabhängig
von dem zugrunde liegenden Entgeltanspruch.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jung-sgbvii-46-beginn-und-ende-des-verletztengeldes-231-ende-der-arbeitsunfaehigkeit-der-heilbehandlungsmassnahme-oder-anspruch-auf-uebergangsgeld-satz1_idesk_PI10413_HI2826777.html

Auf Deutsch: Das Verletztengeld wird weiter gezahlt, bis Du wieder arbeits- bzw. vermittlungsfähig bist.

Hoffe das hilft auch Anderen, auch wenn die ursprüngliche Frage eine Weile her ist.

Also kündigen darf man Dich, vor allem solltest Du das Gespräch suchen mit Deinen Vorgesetzten wenn jetzt schon klar ist, dass Du nicht mehr zur Verfügung stehen wirst, zu den alten Zeiten. Du erhälst dann bis zum Tage Deiner Kündigung Verletztengeld, danach bekommst DU ALG I.. danach dann leider ALG II.. vorausgesetzt Du findest nichts anderes in der Zwischenzeit.. hoffe ich konnte helfen, alles Gute

wenn du fristgemäß gekündigt wird, was man leider auch heute wegen krankeit darf, bekommst du bis zu dem tag verletzten geld und danach arbeitslosengeld oder sogar alg2

hippchen84 
Beitragsersteller
 05.09.2010, 11:30

Bis zu dem Tag der Kündigung Verletztengeld? Meinst du das so?

user531  05.09.2010, 11:31
@hippchen84

ja wenn du bis dahin krank bist..... wenn ich es noch recht in erinnerung habe, kannst du verletztengeld auch über die kündigung hinaus beziehen wenn du eine AU hast bin mir aber nicht sicher aber das kann dir keine krankenkasse beantworten