Zeitpunkt des Todes unklar, welches Datum ist rechtens?
Hallo,
zwischen dem 06.05.13 (Zuletzt gesehen) und dem 08.06.13 (Zeitpunkt des Fundes) ist mein Vater gestorben (steht so auch in der Sterbeurkunde).
Nun die Frage: Welcher Tag gilt nun in der Rechtsprechung als Zeitpunkt des Todes um dies so in Vertragsangelegenheiten berücksichtigen zu können? Mein Vater wurde zwar am 08.06 gefunden, war aber lt. Kripo bereits zwischen einer und zwei Wochen tot. Genau konnte man es nicht mehr eingrenzen bzw. wurde nicht weiter untersucht, da kein Verbrechen festgestellt wurde.
Im Moment steht schon der erste Gläubiger auf der Matte mit einer hohen Forderung, aber mit dem Zusatz, "verstorben am 08.06.2013" <- was aber so auf keinen Fall stimmt. Jeder Monat macht einen Unterschied in der Beitragszahlung von knapp 1.000 EUR aus. Daher hätte ich das gerne rechtlich geklärt. Will nicht bis zum 08.06 bezahlen obwohl mein Vater da ja schon tot war.
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Zeitpunkt des Todes unklar, welches Datum ist rechtens?
Das ist die "falsche Frage". Die eigentliche Frage ist, wer trägt die Beweislast. Für gewöhlich wird das der sein, der sich auf den Tod beruft, also Sie.
Er hatte sich dann um nichts mehr gekümmert und somit sind Verträge in den Rückstand gerutscht.
Und ist der Todeszeitpunkt oder der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit entscheidend.
Man beachte, das Verträge in der Regel nicht automatisch durch den Tod eines Vertragspartners enden. Vielmehr ist der Normalfall der, das die Verträge auf die Erben übergehen.
Im kongreten Fall müßte man aber zunächstmal wissen, worum es in den Vertrag überhaupt ging.
Wenn es um derart hohe Forderungen geht (es wird wohl nicht die einzige sein), wende dich an einen Rechtsanwalt oder schlage das Erbe ggf. aus.
Du solltest dir einen Anwalt nehmen. Wenn dein Dad dir nur schulden vererbt hat, hast du die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen !!!
ok. Ich würde dir raten, einen Anwalt einzuschalten, der sich damit auskennt.
Lohnt sich der ganze Aufwand wirklich? Es gibt ja nur ganz wenig Verträge, die automatisch beim Tod enden. Und nur für diese wäre das genaue Datum relevant. Alle anderen müssten ohnehin durch den Erben gekündigt werden...
Ja, in EUR umgerechnet würde sich der Aufwand auf jeden Fall lohnen. Alle Verträge sind entweder gekündigt oder aufgrund des Todesfalls automatisch beendet. Aber speziell bei diesem einen Vertrag würde der 06.05 als Todeszeitpunkt (und nicht der 08.06) bereits knapp 1.000 EUR Unterschied ausmachen.
Tja, dann wird man sich wohl einen Anwalt nehmen müssen (der kostet allerdings auch Geld) und letzlich wird man sich irgendwo in der Mitte treffen, vermute ich mal
Der 06.05. ist ja als tatsächlicher Todestag unrealistisch, wenn die Kripo am 08.06 sagt zwischen 1 und 2 Wochen tot, dann wäre er nach dem 25.05. verstorben. Da sie das nicht belegen können, wird es auf den 08.06 hinauslaufen- aber ein Anwalt kann sie hier beraten.
da gilt der 6.05.2013 lass dich nicht von den gläubigern in die irre führen
Woher stammt deine "Erkenntnis"?
Nein, ich habe ordentlich geerbt. Es ist nur so: Mein Vater war im letzten halben Jahr kaum mehr lebensfähig (Leberzirrhose) und somit kurz vor dem Ende. Er hatte sich dann um nichts mehr gekümmert und somit sind Verträge in den Rückstand gerutscht. Ich will nur nicht zuviel bezahlen müssen.