Muss ich dem neuen Arbeitgeber meine Kontopfändung mitteilen?
Hallo Zusammen, ich bin seit 4 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und mein jetziger Arbeitgeber (seit über zweieinhalb Jahren hier beschäftigt) möchte mich nun übernehmen. Mein Problem ist, dass bei mir eine Kontopfändung läuft und das ist mir schon ehrlich gesagt peinlich genug aber noch peinlicher wäre es, wenn ich die Kontopfändung meinem neuen Arbeitgeber mitteilen müsste. Ich habe ein P-Konto und alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird schon gepfändet. Ich habe keine Gehaltspfändung bis jetzt gehabt. Muss ich denn wirklich die Kontopfändung meinem neuen Arbeitgeber mitteilen??? Vielen Dank schon mal vorab!
5 Antworten
Eine Kontenpfändung muss dem AG nicht offengelegt werden. Selbst wenn der AG danach fragt darf hierauf unwahrheitsgemäß geantwortet werden.
Bei einer Gehaltspfändung ist das etwas anders. Nach bestehenden Gehaltspfändungen darf der Arbeitgeber fragen, da dies einen Arbeitsmehraufwand für seine Personalabteilung darstellt und somit für ihn von berechtigtem Interesse ist. Man muss aber nicht von sich darauf hinweisen sondern nur wahrheitsgemäß antworten wenn man danach gefragt wird.
Nur bei einer Lohn und Gehaltspfändung bekommt der Ag das mit,nicht aber bei einer Kontopfändung
hi,
natürlich muss du ihnen nichts mitteilen das geht die gar nichts an.
Sollte aber dein arbeitgeber eine pfändung bekommen dann ist es genauso . es geht ihn nichts an warum und wieso.
also bleib locker gell.
Wieso solltest du? Das geht ihn nichts an und diese Information benötigt er auch nicht.
Die Kontopfändung musst Du nicht mitteilen. Allerdings wenn es zur Lohnpfändung kommen sollte bekommt es so natürlicherweise mit...