Lohn- und Kontopfändung gleichzeitig, wird nun doppelt gepfändet?

5 Antworten

Das ist ja eigentlich recht selten.

Also wenn bereits durch PfÜB der Lohn angegriffen wird, erfolgt doch zunächst lediglich eine Überweisung des pfändungsfreien Betrages.

Die Pfändung bezieht sich nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf Urlaubsgeld u. Sonderzahlung also auf alles was in dem Monat an Leistungen seitens des Arbeitgeber fällig ist.

Wenn nun keine weiteren Einkünfte erwartet werden, kann der vorliegende PfÜB betreffend des Bankkontos zunächst nicht greifen.

Zu letzteren sollte über nach gedacht werden, ob nicht eine Umwandlung in ein P-Konto sinnvoll wäre.

Wenn Geld auf das Konto kommt, von dem schon gepfändet wurde, mit dem Pfändungsüberweisungsbeschluss für die Kontopfändung sofort zum AG gehen und eine Freigabe holen, nimmt die Abrechnung mit auf der die Pfändung zu sehen ist.. Die Bank wird den Pf Üb sonst bearbeiten müssen.

equilibrium09 
Beitragsersteller
 30.06.2011, 13:54

Vielen Dank, dass habe ich heut morgen getan! Leider hat sich die Bank keinesfalls richtig verhalten, sie hat direkt heute nach Geldeingang den übrigen Betrag der vom vorherigen Beschluss war an den Gläubiger überwiesen. Das ist doch nicht rechtens oder?!Denn beim Urlaubsgeld und Sonderzahlungen wird doch nur ein Betrag und nicht das komplette eingezogen, oder?Schweinerei!!!Später weiß ich mehr..

Scouty  04.11.2012, 21:41
@equilibrium09

Etwas spät, aber für nachfolgende Leser vielleicht hilfreich: Die Bank darf das zu pfändende Geld zwar einbehalten, also blockieren, aber erst nach 4 Wochen an den Gläubiger auszahlen. Macht die Bank hier einen Fehler, weil man keine Zeit mehr hatte um das gerichtlich zu regeln, haftet die Bank für den entstandenen Schaden. Ansonsten muss die Gehaltsbescheinigung mit dem Pfändungsvermerk genügen. So zumindest die offizielle Vorgehensweisen! Ignoriert die Bank -> Anwalt einschalten!

Für einen Alleinstehenden ist ein Freibetrag von ca. 1075.-€ vorgesehen. Für Verheiratete ca. 1400.-€. Wenn auf das Konto ein höherer Betrag eingeht, es aber sich um den nichtpfändbaren Betrag (eine Liste liegt vor und geistert auch im Internet rum) handelt, dann mußt du vor Gericht nachweisen, daß du schon vom Arbeitheber gepfändet wirst und der eingehende Betrag lediglich den nichtpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens darstellt. Hast du diesen Beschluß nicht, dann zieht die Bank alles ab, was den für dich zutrffenden Sockelbetrag übersteigt.

Das gilt jedoch nur für ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Alle anderen Konten können gepfändet werden. Und es steht jedem nur ein P-Konto zu.


equilibrium09 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 14:57

Hallo coen58, meine Frage ist ja schon etwas älter, aber trotzdem danke für deine Antwort! Zum Glück gehört mein Anliegen mittlerweile der Vergangenheit an!

Alles Gute für 2016!

Bezahle Deine Schulden - dann hört die Pfändung auf.

Wenn die Schulden getilgt sind, darf der Gläubiger nichts mehr pfänden.

peal13  19.07.2012, 16:18

ich wünsch dir auch mal schulden

equilibrium09 
Beitragsersteller
 29.06.2011, 20:14

Der Betrag ist leider zu hoch ums einfach so zu zahlen, habe mich schon paar Jahre allein an den Zinsen dumm und dormelig bezahlt!

Hallo, besorge dir das Info- Blatt "justiz in Berlin informiert" Herausgeber ist Amtsgericht Berlin-Neukölln PFÄNDUNGSSCHUTZKONTO Gruß eisbaerdynamo