teilzeitjob und nebenjob pfändbar....
ich habe eine Eidestaatliche abgegeben und nun kommt meine frage ....
teilzeit bekomme ich 636 euro im monat und dazu 4oo nebenjob das sind zusammen 1036 euro auf mein pfändungsschutz konto. es sind zwei verschiedene arbeitgeber die ich bei der Eidestaatliche angegeben habe. kann man von dem teilzeit oder von den nebenjob was wegpfänden? oder wird mein konto gepfändet? kann man eine gehaltspfändung erwirken??
seit meiner scheidung tue ich mich schwer aus meine schulden zu bekommen und habe keine kinder?
weiß jemand bescheid??
danke .....
7 Antworten
Wenn der Gläubiger eine Kontopfändung macht, sind 50,85 € jeden Monat weg von Deinem Konto, da nur 985,15 € geschützt sind. Könnte mit der EV auch noch Ärger geben.
985,15 EUR sind geschützt durch das P-Konto. Egal wo die herkommen.
Den Betrag darüber hinaus kannst du nicht verfügen und nach einiger Zeit wird die Bank dieses Geld automatisch auskehren, sprich an die Gläubiger überweisen.
Wenn du Kinder hast, für die du Unterhaltspflichtig bist, besteht die Möglichkeit, deinen Pfändungsfreibetrag anzuheben. Hierfür benötigst du eine Bestätigung die entweder das JobCenter oder das Amtsgericht ausstellt.
In diesem Fall wäre dein gesamtes Gehalt unpfändbar.
In jedem Fall benötigst du aber eine solche Bescheinigung ohne diese, wird jeder Cent über 985,15 EUR gepfändet !
Dann kannst du höchstens noch versuchen mit irgendwelchen außergewöhnlichen Belastungen o.ä. eine erhöhung des Pfänduingsfreibetrages bei einem Rechtshelfer im Amtsgericht zu erwirken.
Wenn das nichts bringt, ist halt jeder Cent der oberhalb von 985,15 auf dein Konto kommt gepfändet.
Ist dein Konto noch nicht auf Pfändungsschutz umgestellt, kannst du ohne Beschluss des Gerichts erstmal garnichts verfügen!!
Also als erstes zur Bank, Konto umstellen und danach zum Gericht eventuell abklären, ob der Freibetrag angehoben werden kann...
Wenn du ein Pfändungsschutzkonto hast sind985,00€ Vor Pfändungen geschützt das andere kann gepfändet werden.Du kannst aber einen Höheren Pfändungsschutz beim Amtsgericht beantragen und die entscheiden dann ob du den Rest deines Verdienstes behalten kannst oder ob es gepfändet werden darf.
ist das von Bundesland zu Bundesland unterschieden??? Hier kommen ja lauter verschiedene Beträge raus ???? aber es sind ja nur wenige euro die sich unterscheiden :-)
So ich hab mal gerechnet :-) dank bestimmter suchmaschinen ist das toll.... ich gab an, 1036 euro monatlich und du hast keine unterhaltpflichtigen Personen. dann ware dein pfändungsfreibetrag bei 1004,60 das heißt du müsstest monatlich 31,40 euro zahlen. an deiner stelle würde ich mein Konto in ein>>P Konto umwandln das ist ein Pfändungsfreies Konto. das kannst du bei deiner Bank machen. ansonsten kannst du trotzdem eine Pfändung erhalten dann müsstest du auf das Gericht und dir eine Pfändungsfreiheitsbescheinigung holen. damit würdest du diese 1004..... erhalten und den rest würde an den gläubiger abgetragen werden. also schnell zur Bank und info über das P Konto holen ;-)
vielen dank an alle für die info und ein p-konto habe ich schon. ich habe zwei arbeitgeber bei einen bekomme ich 636 euro von teilzeitjob und den rest von 400 euro basis job.
kann man gehaltspändung machen??
"habe keine kinder"!