Ablösesumme an Zeitarbeitsfirma?

5 Antworten

Da hier keiner weiß, was der Entleiher mit dem Verleiher vertraglich vereinbart hat, kannst du keine verlässliche Auskunft erwarten. Solche Ablösevereinbarungen sind aber üblich und zulässig.

AveDesure 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 03:32

Das ist ja des, wie ich es machen würde. wenn der Arbeitsvertrag vom Entleiher kommt und unterschrieben ist, geh ich zum Verleiher und gib an, dass die meinen Vertrag auslaufen lassen sollen, da ich dann ab Oktober woanders anfangen werde. Wenn es so sein wird, besteht keinerlei Vertragsbündnis mehr zwischen den Parteien. Anders wäre es natürlich, wenn ich beim Verleiher einen Vertrag bis z.B. 31.10. und die Entleiher wollen mich aber ab dem 01.10. schon haben. Dann wäre es ja logisch mit der Ablöse.

AalFred2  10.09.2015, 08:09
@AveDesure

Offensichtlich drücke ich mich nicht deutlich genug aus. Die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sehen in vielen Fällen eine Ablöse für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Ende des Entleihverhältnisses direkt beim Entleiher arbeitet. Dies gilt völlig unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Verleiher. Deshalb ist es völlig egal, ob du kündigst oder dein Vertrag ausläuft. Ist eine Ablöse zwischen Entleiher und Verleiher vereinbart, dürfte die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fällig werden. Genaueres entnimmt der Entleiher dann seinem Vetrag mit dem Verleiher. 

AveDesure 
Beitragsersteller
 09.09.2015, 11:04

Ja eigentlich haben die mich ja nur bis zum 30.09. gebucht, also gilt ja normal ab dem 01.10. kein Vertrag mehr zwischen denen.

AalFred2  09.09.2015, 11:13
@AveDesure

Man kann in Verträgen durchaus Nachwirkungen vereinbaren. Das ist in diesem Fall auch üblich. Ansonsten bräuchte der AN ja nur beim Verleiher kündigen und dieser würde seinen Anspruch gegenüber dem Entleiher verlieren.

Du brauchst deinem jetzigen AG gar nichts zu sagen, wenn der nicht auf dich zukommt. Der 30.9. ist dein letzter Arbeitstag. Danach kommst du einfach nicht mehr.  Vergiss nicht den evtl. noch ausstehenden Urlaub.

Du machst einfach den Vertrag mit dem neuen AG fertig.

Ob die beiden Firmen irgendeine Art Sperrfrist vereinbart haben, kann dein neuer AG in seinem Vertrag nachlesen.

Wenn Dein Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma zum 30. September endet müsste dieser bewusst verlängert werden, damit sich daran etwas ändert. Du kannst also direkt am 1. Oktober bei der neuen Firma anfangen, ohne Ablöse oder dergleichen. Einer Verlängerung müsstest Du sowieso schriftlich zustimmen, sprich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

In einigen Verträgen ist eine Art Vermittlungshonorar vereinbart.Bei auslaufenden Verträgen gilt das aber meiner Meinung nach nicht.

Dein Vertrag läuft doch zum 30.09.2015 aus. Da bist Du keine Rechenschaft schuldig.