Spielhallenaufsicht mit hohen privaten Schulden in der Probezeit - Lohnpfändung steht an - Wird der Arbeitgeber deshalb wahrscheinlich kündigen?

5 Antworten

  1. Wenn der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirkt hat, wird er ihn nutzen. Er wird also den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, Konten und das Gehalt pfänden.
  2. Wie der Arbeitgeber reagiert, wäre reine Spekulation. Da bin ich nicht schlauer, als du.

Na dann taugt die Schuldenberaterin nichts!

UNBEDINGT

  1. P-Konto einrichten
  2. Sollte der Bekannte unterhaltspflichtig sein, sprich Frau+Kind/er haben, sich das vom Amtsgericht bestätigen lassen (Erhöhung Pfänduingsfreibetrag) und das der Bank, die das P-Konto führt, vorlegen.
  3. Unbedingt den Arbeitgeber informieren und auch diesem die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages nachweisen.

Grundsätzlich sollte er UNBEDINGT eine Privatinsolvenz anstreben ODER mit den Gläubigern (JEDEM), die Titel erwirkt haben, das Gespräch suchen bezüglich einer Tilgung in Raten.

Was die restlichen Schulden angeht:

Mal eine genaue Liste (Exceltabelle) anlegen. Ursprungsgläubiger (Beispiel Versandhaus XY), eintreibende Stelle mit deren Aktenzeichen (Beispiel Moskau-Inkasso Az XYZ), Höhe der Hauptforderung (Beispiel 1000,00 Euro), Ursprungsdatum der Forderung (Rechnungsdatum)

Dann mal schauen, ob ev. Verjährungen vorliegen. Beispiel: Rechnung vom 4.11.2010, wurde nicht mit Mahnbescheid tituliert, verjährt nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren, hier also am 31.12.2013. Ab da hat der Gläubiger nix mehr zu fordern.

Ja, das ist unfair, aber nur so bekommt man Ordnung in den Schuldenwust.

ALLE Schulden listen, auch die 3,80 Euro aus dem Blabla-Kauf vom letzte Jahr, der noch nicht bezahlt ist.

Dann alles eliminieren aus der Liste, was definitiv verjährt ist.

Sind es dann IMMER NOCH Gläubiger im zweistelligen Bereich?

Ich würde unbedingt eine Privatinso versuchen. Wird die nicht wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen, kommt er so aus der Schuldenfalle raus!

fanofpaolo 
Beitragsersteller
 11.12.2018, 05:22

Vielen Dank für Deine Antwort. Eine Schuldenberaterin hat er, diese wollte für ihn einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er in etwa 8 Gläubiger. Sie hatte ihm zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich geraten, keine weiteren Gläubiger mehr dazukommen zu lassen, (Keine Neuen) da sonst der Antrag abgelehnt werden könnte. Sie meinte, wenn das Gericht sähe, dass in sehr kurzer Zeit (etwa 3 Monate) schon wieder Gläubiger dazukommen, würde dies keinen guten Eindruck machen.

Soweit so gut. Als er zur Antragsstellung zu ihr kam, hatte er aber tatsächlich in etwa 8 neue Gläubiger. Also schon ca. 16 verschiedene Gläubiger - trotz ihres Hinweises. Somit riet sie ihm vorerst von einer Antragstellung zum damaligen Zeitpunkt ab, da unter Anderem 2 Gläubiger ihm bereits mit Strafanzeigen wegen Eingehungsbetruges drohten.

Sie überprüfte alle Gläubiger auf Verjährung, jedoch sind alle noch jünger als 3 Jahre, daher tatsächlich gültig. Inzwischen hat er über 20 verschiedene Gläubiger und über 25.000 € Schulden. Und 4 der Gläubiger haben bereits einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt und es gibt seit etwa 1,5 Wochen den ersten gerichtlichen Vollstreckungsbescheid.

Da er alleine lebt (Single in einer 1 - Raumwohnung + Katzen), ist er mit seiner Situation total überfordert.

Was kann man ihm noch raten, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid existiert und er über 20 nicht verjährte Gläubiger hat?

Schwierig ... Ein P - Konto hat er noch nicht, da seine Hausbank erst die 3.500 € Diskositionskredit zurückhaben möchte, ehe sie umstellt.

Dea2010  11.12.2018, 18:01
@fanofpaolo

 § 850k ZPO sieht die Verpflichtung der Banken und Sparkassen vor, auf Verlangen des Kunden jederzeit ein P-Konto einzurichten. Die Möglichkeit, sich diesem Wunsch zu erwehren oder ihn abzulehnen besteht nun gerade nicht (der einzig mögliche Ablehnungsgrund ist, dass Sie bereits anderswo ein P-Konto führen). Der Wortlaut des Gesetzes ist da ganz eindeutig (§ 850k Abs. 7, Satz 2 ZPO):

Dem Arbeitgeber kann es egal sein, ein Kündigungsgrund ist es aber nicht, sofern die Schulden nicht die Arbeitsleistung betreffen.

Problem: eine Privatinsolvenz verursacht dem Arbeitgeber Mehraufwand.

Kommts zur Privatinsolvenz wird der Arbeitgeber sowieso benachrichtigt. Deshalb sollte dein Freund den Arbeitgeber rechtzeitig vorher darüber in Kenntnis setzen.

Schmeiß deine Schuldnerberaterin raus. Verzeihung, seine.

Haustiere sind auch so eine Sache. Sie sind verdammt teuer. Meint jemand, sie sein sehr billig und kosten fast nix, dann werden sie nicht richtig versorgt und sollten abgegeben werden.

Er soll halt immer Vorschuss nehmen bevor Lohn kommt dass der Lohn nicht zu hoch ist dann kann niemand was pfänden

Die Privatinsolvenz scheint offenbar der einzig machbare Weg zu sein, um diese Schuldenproblematik in einigermaßen geordnete Bahnen zu lenken. Er soll gegenüber seiner Schuldenberaterin dringend darauf bestehen, dass die PI in Angriff genommen wird, weil mit seinem Job als Spielhallenaufsicht wird er ja nicht so viel an Einkommen haben, dass er allen Gläubiger monatliche Teilzahlungen anbieten kann.

Weil innerhalb der PI ein umfassender Vollstreckungsschutz greift, wäre dann drohende Lohnpfändungen zunächst einmal kein Thema mehr.

Kommt es dennoch zu einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber das sicherlich nicht gut finden und sicher auch an das Deinem Bekannten anvertraute Bargeld denken. Nur allein mit einer erfolgten Lohnpfändung kann eine Kündigung nicht begründet werden, dann wird eben ordentlich seitens des Arbeitgebers gekündigt oder auch nicht.

So lange Dein Bekannter keine Struktur in seiner Schuldenabwicklung vorweisen kann, kann alles was er macht oder unterlässt sein Jobende bedeuten. Das muß er also selbst einschätzen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung