Kann ich bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und beim gleichen Arbeitgeber (nicht die Zeitarbeitfirma) wieder anfangen?
Ich bin aktuell über eine Zeitarbeitsfirma in einem Unternehmen beschäftigt. Dort läuft es auch ziemlich gut. Jetzt meinte die Zeitarbeitsfirma dass eine Übernahme in der Regel erst in 6 Monaten erfolgen soll. Das ist mir definitiv zu spät, denn das Gehalt ist wie bei Zeitarbeitsfirmen üblich eher im untern Segment angesiedelt.
Wie kann ich weiter vorgehen?
4 Antworten
mit dem chef der firma reden bei der du arbeitest (kundenfirma nicht leihfirma) ansonsten warten weil so eigenständige sachen können auch gut in die hose gehen... war mir auch zu blöd... bin aber den schritt erst gegangen als ich bereits ersatz in der tasche hatte... hab dann bei der leihfirma gekündigt und dem bereichsleiter wo ich gearbeitet gesagt, dass ich gerne bleiben würde aber nur als richtig angestellt... kam aber nicht dazu... soviel zum "recruiting" über leihfirmen... voll fürn hintern
Du solltest die sechs Monate abwarten.
Oft haben ZAF's mit den Entleihbetrieben Vereinbarungen darüber wie lange ein MA der ZAF nach einem Einsatz nicht beim Entleiher angestellt werden kann. Es gibt auch Leiharbeitsfirmen die eine "Ablöse" in den Verträgen mit dem Entleiher haben, wenn dieser den MA im eigenen Betrieb einstellen will.
Bei uns im Betrieb gibt es mit den ZAF's eine Vereinbarung dass wir die Leiharbeitnehmer frühestens nach 6 Monaten übernehmen können, das ist dann ablösefrei.
So einfach bei der ZAF kündigen und direkt beim Entleiher beschäftigt werden, wird wohl nicht hinhauen. Wie lange bist Du denn schon dort? Hast Du mal nach einer Übernahme gefragt oder setzt Du diese einfach voraus?
Der Entleiher hat mir von Anfang an gesagt, dass er mich so schnell wie möglich da raus holen will.
Dann soll dieser mit der ZAF sprechen und ihr mitteilen, dass man Dich gerne selbst beschäftigen will. Er weiß dann wie vorgegangen wird und kann es sich überlegen.
Das ist die beste und sicherste Möglichkeit.
Wenn sich alle einig sind wartest Du bis Du einen Arbeitsvertrag vom Entleiher hast bevor Du bei der ZAF kündigst. Viel Glück
da müsste man die Verträge zwischen der Firma und der Zeitarbeitsfirma sehen- du kannst natürlich innerhalb deiner Kündigungsfristen kündigen und die Firma kann dich direkt anstellen- in der Regel wurden für solche Fälle aber vorher vertragliche Regelungen getroffen - die die Firma zu Geldzahlungen oder irgendwas anderes verpflichten würde- von daher machen das die Firmen i.d.R. nicht.
Sicher, warum sollte das nicht gehen. Ich empfehle dir dringend, den neuen arbeitsvertrag abzuschliessen und erst dann unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu kündigen.
Wenn es Abkommen deiner Firma mit der Zeitarbeitsfirma gibt werden die es dir wohl sagen.
Hatte befürchtet, dass es da gesetzlich ein Verbot gibt, dass man nicht bei dem gleichen AG anfangen kann.
Das wäre mir neu. Ich würde das auch an deiner Stelle einfach riskieren.
Bin seit 2 Monaten dort. Dort ist niemand über die Zeitarbeit beschäftigt und es war auch nur weil dort sehr dringend jemand von heute auf morgen gebraucht wurde. Der Entleiher hat mir von Anfang an gesagt, dass er mich so schnell wie möglich fest einstellen will