Lohnpfändung oder Kontopfändung auch Schichtzuschläge?
Hallo Leute
Und zwar geht es um folgendes Thema:
Bei einer Lohnpfändung oder eine Gehaltspfändung hat man ja einen Freibetrag welcher nicht gepfändet werden kann in Höhe von etwa 1150 €. Meine Frage ist nun. Ich habe ein Grundbrutto von 3650 €, also netto 2300 €. Dazu kommen jeden Monat in etwa 300-400 € an Zuschlägen für Nachtschicht und Spätschicht also Nachtschicht Zuschläge. Werden wir diese zusätzlich zu dem Freibetrag ausbezahlt? Weil ich habe gelesen dass dieser Betrag nicht gepfändet werden kann. Also dass die Zuschläge nicht gepfändet werden können. Sprich bekomme ich dann in Monaten in denen ich 400 € netto an Schicht zu Schlägen bekomme 1500 € als Freibetrag oder trotzdem nur die 1150 € und der Rest wird gepfändet?
2 Antworten
Die Pfändungsfreigrenze ist nach oben variabel. Meist kennt sich das Lohnbüro aus, gewiss der Rechtspfleger, der seine Verfügung für den Kontoführer erstellt.
Da muss man differenzieren.
Bei einer Kontopfändung ist zunächst einmal grundsätzlich der von Dir angegebene Freibetrag gültig. Du solltest dann schnellstens zu einer Schuldnerberatung gehen, die Dir dann ausrechnen und bestätigen, wie viel Dir wirklich gepfändet werden kann. Die Bank richtet sich dann nach den Angaben der Schuldnerberatung. Das ist meist erheblich günstiger für den Schuldner.
Bei Gehaltspfändung wird das schon vom Lohnbüro mit der Gehaltsabrechnung ausgerechnet. Der Pfändungsfreibetrag ist nämlich keine feste Größe von 1150.-€, sondern erhöht sich, je höher das Nettogehalt ist. Ebenso gibt es unpfändbare Zuschläge, die vom Lohnbüro auch ausgerechnet werden.
Gerne!
Super, danke!