Sozialamt und Eigentumswohnung - Miteintrag in Grundbuch
Hallo!
Sachverhalt: Meine Eltern haben ihr Leben lang für eine Eigentumswohnung gespart. Die Wohnung wurde sofort ausgezahlt. Beide im Grundbuch. Nach der Scheidung gehört die Wohnung meiner Mutter, sie steht nun allein im Grundbuch.
Meine Ma ist Pensionistin und bekommt nur die Mindestpension. Das ist natürlich sehr wenig Geld. Eigentlich würde ihr auch Sozialhilfe zustehen, doch das lehnt sie ab, da ihr beim Beratungsgespräch gesagt wurde, das das Amt darauf BESTEHT in diesem Fall ins Grundbuch eingetragen zu werden.
Wieso ist das so und was bedeutet das? Dann sind die doch Miteigentümer, oder? Wie wäre diese theorethische situation im Todesfall? Geht die wohnung dann an das amt? Erbe ich trotzdem und muss dann das Amt auszahlen oder wie? Achja und wie ist das mit dem Sozialpass (um Lebensmittel im sozialmarkt kaufen zu können), den kann man ja nur beantragen wenn mn sozialhilfe erhält, oder?
Bitte keine Kommentare wie "vom Staat geld schnorren" etc. Meine Ma hat gearbeitet und sie lehnt ja Sozialhilfe ab weil sie nicht "um geld betteln" will.
2 Antworten
Das Sozialamt würde in diesem Fall wohl die Sozialhilfe als Kredit gewähren (damit deine Mutter die Eigentumswohnung jetzt nicht verkaufen muss - und aus dem Erlös ihren Unterhalt bestreiten kann - in dem Sinne hat sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe wie Menschen, die kein Eigentum besitzen und wirklich bedürftig und auf den staatlichen Unterstützung angewiesen sind). Als Kreditgeber lässt sich das Amt dann als Sicherheit im Grundbuch eintragen (wie es auch Banken tun). Im Erbfall würde auch dieser Kredit Bestandteil des Erbees sein und das Vermögen entsprechend mindern. Du könntest dann die Wohnung verkaufen und von einem Teil des Erlösses die Schuld tilgen oder aber die Wohnung behalten und so die Schuld tilgen, wie man auch einen anderen Kredit tilgt.
gern geschehen.
Im Regelfall wären Sie als Kind verpflichtet für Ihre Muter finaziell zusorgen, wenn Ihre eigene Lebensführung dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt würde. Käme jetzt das Sozialamt für die Versorgung Ihrer Mutter auf, weil Sie dies nicht leisten können oder wollen, dann fließen diese Mittel aus Steuergeld. Das Sozialamt läßt sich in diesem Umfang zur Sicherstellung der Rückzahlung solcher Mittel eine Grundschuld oder auch Sicherungshypothek genannt, ins Grundbuch eintragen. Miteigentümer wird das Soazailmat deshalb aber nicht, sonsdren nur Gläubiger einer Schuldforderung. Kommt nun der Tag, an dem Sie der glückliche Erbe dieser Wohnung werden oder die 'wohnung wird vorher verkauft, holt sich das Sozialamt von Ihnen über den Veräußerungserlös der Wohnung das vorverauslagte Geld zurück. So können Sie posthum doch noch etwas gutes für die Frau Mama tun und entlasten damit uns übrige Steuerzahler.
Ah, danke für die Antwort. Das erklärt jetzt einiges. Wie gesagt, sie lebt jetzt eh weiter nur mit der indestpension, aber die frage war jetzt theoretisch interessant, weil ich mir keinen reim drauf machen konnte.