Kann Sozialamt Rückzahlung von Heimkosten verlangen, falls er wieder zu Geld kommt?
Mein Vater hat vom Sozialamt den Heimaufenthalt meiner Mutter finanziert bekommen, nachdem sein Vermögen aufgebraucht war. Falls er wieder zu Geld kommen sollte, kann dann das Sozialamt eine Rückzahlung der angefallenen Heimkosten verlangen?
2 Antworten
Wenn absehbar ist, dass größere Einnahmen bevorstehen, kann das Sozialamt die Hilfe darlehensweise (nach § 91 SGB XII) erbringen. Das muss dann jedoch per Bescheid im Voraus angekündigt werden. Ist dies nicht der Fall, kann das Sozialamt die Hilfe nicht rückwirkend zurück verlangen.
Wenn der Vater zu Geld kommt, kann das Einkommen oder Vermögen dann allerdings auf die Leistungen des Sozialamtes für die Zukunft angerechnet werden. Ggf. muss er einen Unterhaltsbetrag zahlen, oder aber die Hilfe wird ganz eingestellt, wenn er die Kosten selber sicher stellen kann.
Aber rückwirkend ist das nicht möglich.
Vielen Dank erstmal für die Antwort. Habe mich nicht gemeldet weil meine Mutter mittlerweile im Heim verstorben ist. Dadurch hat sich die Sachlage ein wenig geändert. Das Sozialamt hat seine Zahlungen logischerweise eingestellt und meine Frage sich somit leicht geändert. Mein Vater mußte ja, bevor das Sozialamt die Zahlungen übernommen hat, erst sein gesamtes Vermögen für die Heimkosten aufbrauchen. Rücklagen sind also nicht mehr vorhanden. Kann das Amt sich im Falle einer erneuten Vermögensbildung (was man so Vermögen nennt, viel wirds ja nicht mehr werden) daran bedienen und eine Rückzahlung der geleisteten Zahlungen verlangen? Oder bedeutet der Schlusssatz "Aber rückwirkend ist das nicht möglich", das der Drops für meinen Vater gelutscht ist und er keine Zahlungen mehr leisten muß? Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für die Antwort
Wenn das Sozialamt einen Leistungsbescheid verschickt, kann die Leistung nicht rückwirkend von Unterhaltspflichtigen zurückverlangt werden, es sei denn, das Sozi hat im Bescheid die Leistung nur darlehensweise gewährt, weil ein Vermögenszufluss absehbar war.
Ja ich glaube das ist möglich. Weil zuerst die Angehörigen für die Finanzierung und Bezahlung von Heimunterbringungen verpflichtet sind. Wenn er zu Geld kommt - natürlich muss es schon ausreichend viel sein - wird er wohl zur Kasse gebeten werden.
Ah ja, Christel glaubt.....
Du bist einfach gut.