Muss ich beim Auszug aus einer Mietwohnung nach 12 Jahren eine neue Heizung bezahlen?

6 Antworten

Keinesfalls muss der Mieter nur wegen Roststellen einen neuen Heizkörper bezahlen. Diese Forderung darf zurückgewiesen werden.

Ob der Mieter einen neuen Anstrich leisten muss, hängt davon ab, ob er rechtswirksam Schönheitsreparaturen zum Mietende durchzuführen hat. Es ist also wichtig, die entsprechende Mietvertragsklausel zu kennen. Stelle sie hier ein, danach kann ich mich abschließend nochmals (hilfreich) äußern.

Nein, allenfalls die Neulackierung, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wir hatten mal den Fall, dass ein Mieter die Heizkörper mit einem Staubsauger, Besen o. ä. von unten her ziemlich abgestoßen hat. Mit einem Spiegel zeigten wir ihm die Stellen (noch kein Rost) und musste aufgrund der damaligen vertraglichen Vereinbarung zu Lack und Pinsel greifen und zumindest die abgeplatzten Stellen über lackieren, damit sie nicht rosten können.

Allenfalls, wenn Dir der Vermieter nachweisen kann, dass Du notwendige und von Dir zu leistende Schönheitsreparaturen im Bereich der Heizkörper nicht rechtzeitig erbracht hast und der Heizkörper deswegen rostet, wärst Du zum Schadensersatz verpflichtet, aber das durchzusetzen, wird ihm sehr schwer fallen.

imager761  28.12.2018, 04:40

Das übersieht § 556c II 1 BGB nun völlig.

bwhoch2  28.12.2018, 08:51
@imager761

Falsche Spur? Oder was meinst Du?

bwhoch2  31.12.2018, 00:00
@imager761

Danke für die Korrektur. Aber das Problem sehe ich vor allem darin:

Allenfalls, wenn Dir der Vermieter nachweisen kann,

Konnte FS jemals erkennen, dass der Heizkörper rostet? Unsere Mieter haben auch erst erkannt, was sie angerichtet haben, als wir einen etwas größeren Spiegel unter die Heizkörper legten, denn sonst sahen sie einwandfrei aus.

Ihr Vermieter wollte jetzt von ihr ne neue Heizung im Bad haben. Darf er das verlangen?

Ja. § 556c II 1 BGB bestimmt: "Unterlässt der Mieter die Anzeige [eines Mangels der Mietsache], so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Meint: Wer dem VM eine leicht erkennbare schadhafte Lackierung eines Heizkörpers nicht anzeigt und damit verhindert, dass die rechtzeitig neu lackiert werden kann bzw. seiner mietvertrglichen Schönheitsreparturpflicht hier nicht nachkam, bevor der HK im feuchten Bad an der Schadstelle beginnend allmählich durchrostet, zahlt diesen schuldhaft herbeigeführten Folgeschaden.

G imager761

albatros  28.12.2018, 13:49

536 c( 2) 1 wäre korrekt ...

bwhoch2  28.12.2018, 08:53
§ 556c II 1 BGB

Ach, den Paragraph BGB 556c meinst Du. Nur steht in meinem BGB an dieser Stelle was ganz anderes...

Nein, das kann er nicht verlangen. Die Heizung und die Heizkörper sind Vermietersache. Wenn sie dort lange Zeit gewohnt hat, kann er nur das Streichen der Heizkörpers verlangen, sofern das im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen steht.

Das sollte mit Heizkörperlack gemacht werden. Gibt es in jedem Baumarkt.

Nein, das ist mormaler Verschleiß. Der Heizkörper ist in der Wohnung fest verbaut, folglich sind Instandsetzung , Reparatur und Erneuerung Sache des Eigentümers.