In Notsituation Tür eingetreten, wer zahlt?
Hi,
folgende Situation: da ich zur Arbeit musste, lies ich meine kranke Freundin mit meinem Schlüssel in meiner Wohnung zurück. Da es Ihr nicht gut ging, wollte Sie ggf. später noch zum Arzt.
Als Sie mich auf der Arbeit anrief und über starken Schwindel klagte, machte ich mich auf den Weg nach Hause. Leider konnte ich Sie zum Öffnen der Tür nicht mehr telefonisch erreichen und auch die Rufe an der Wohnungstür wurden nicht erhört.
Vor Angst um meine Freundin trat ich panisch die Tür ein und fand Sie noch sehr benommen auf dem Boden wieder.
Ihr geht es nun wieder besser aber die Frage ist nun, wer kommt für den Schaden der Tür auf? Das Türblech, in das das Schloss einrastet ist aus dem Rahmen gebrochen.
Meine Haftpflicht, ihre Haftpflicht, die Hausratversicherung oder muss ich den Schaden tatsächlich selbst übernehmen? Es war ja kein Vandalismus sondern eine Notsituation!!
Vielen Dank für eure Hilfe.
10 Antworten
Hallo, ich schließe mich der Auffassung von suzisorglos an. Es wäre aber vorteilhaft, wenn Du dem VR nicht nur den Schaden meldest, sondern auch eine ärztliche Bestätigung beifügen könntest. Damit wirkt die ganze Angelegenheit einfach glaubwürdiger. Geh mal davon aus, dass Versicherer im Zweifel davon ausgehen (müssen), dass ihnen irgendetwas vorgeflunkert wird, man also von Haus aus misstrauisch (geworden) ist. Es kann jedem einmal etwas passieren, wenn aber unbeteiligte Dritte (z.B. Arzt) Deine Angaben bestätigen können, sieht es einfach besser aus.
Wenn, dann übernimmt es nur Deine Haftpflichtversicherung und sonst kein anderer Vertrag.
§ 34 StGB - Handlung wäre nicht rechtswidrig.
§ 904 BGB - Eigentümer kann Schadenersatz verlangen.
Du bist nach deiner Schilderung im Recht gewesen, die Tür einzutreten, bezahlen musst du die Tür aber, könntest dir das Geld aber von der Geretteten wieder erstatten lassen.
Da es aber keine rechtswidrige Handlung war, greift hier die Privathaftpflichtversicherung nur in soweit, als dass sie übermäßige Schadenersatzforderungen abwehren würde.
Das bezahlst du selbst. Anders wäre es, wenn die Feuerwehr in einer Notsituation, die Tür hätte einschlagen müssen. Für solche Situationen, bekommst du ja in der Regel mindestens zwei Schlüssel wenn du eine Wohnung mietest. Wenn du ohne Schlüssel das Haus verlässt, ist das grundsätzlich dein Problem.
Dann handelt er in deinem Auftrag, und es ändert sich am Ergebnis gar nichts
Du zahlst es selber.
Das ist ja die Frage, ich habe mir ja im Endeffekt selbst geschädigt durch eintreten der Tür - Aber es war eine Notsituation. Wenn man aber bedenkt, dass es eine Mietwohnung ist und ich mit dem eintreten der Tür einen Dritten also den Mieter geschädigt habe, ist die Frage gar nicht so verkehrt.
Und wenn ein Fremder, z. b. Der Nachbar, per Telefon gebeten worden wäre, zu helfen? Der bekommt ja in der Regel keinen Schlüssel.