Wc Kaputt - zahlt die Haftpflicht?
Hallo zusammen,
Ich bin umgezogen und habe heute meine alte Wohnung abgegeben. Meine Wc Schüssel war voll Kalk, was man nicht weggebracht hat. Das Problem war, dass die Spülung schon seit längerer Zeit (zwischen 6 und 9 Monaten) kaputt war und immer ein bisschen Wasser auslief, was zu dieser Kalkbildung führte. Mich hat das nie gestört, und da ich schon länger wusste, dass ich ausziehen will, habe ich es bis jetzt nicht gemeldet. Meine Vermieterin meinte, die Spülung sei kaputt gegangen, weil ich nie Kalkentferner gebraucht habe und somit die Dichtungen kaputt gingen (klingt plausibel) Da die ganze Spülung defekt war und die Reparatur anscheinend teuerer und aufwendiger wäre als ein neues Klo einzubauen, wird das jetzt gemacht. Meine Frage: Zahlt meine Haftpflicht einen solchen Schaden? So viel ich weiss zahlt die Haftpflicht ja nur, wenn ich Schuld am Schaden bin. Ich glaube schon, dass ich am Schaden Schuld bin, hatte jedoch keine Ahnung, dass ich ab un zu den Spülkasten entkalken muss. Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten. Gruss
5 Antworten
Antwort von der Hans ist genau richtig! Die Versicherung zahlt nicht bei Allmählichkeitsschäden und davon ist auszugehen, wenn monatelang Wasser läuft und alles verkalkt ist. Wenn Du den Schaden an der Spülung auch nicht dem Vermieter gemeldet hast, dann wirst wohl auf den Kosten sitzen bleiben, allerdings kannst Du von einer Rechnung bei einem Neueinbau Abzüge für eine Wertverbesserung machen, denn auch Toilettenspülungen haben eben nur eine gewisse Lebensdauer. Also z.B. Lebensdauer 20 Jahre, Rechnung für Neueinbau 400 Euro alte Sülung war 10 Jahre alt also nur 50 % zahlen von den 400 Euro somit 200 Euro. Viel Glück
Anmerkungen:
Den Ausschlusstatbestand der allmählichen Einwirkung gibt es in den neuesten Bedingungen sogar gar nicht mehr. Es sind nur noch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ausgeschlossen.
Dass ein Zeitwertabzug nicht auf die Montagekosten vorgenommen wird, trifft nicht zu. Der Abzug wird auf die Gesamtkosten vorgenommen.
Ja melden hättest du es müssen ,kann passieren das dir das in rechnung gestellt wird ,und ob die liebe versicherung zahlt ,naja musst es halt versuchen,vielleicht wird der Schaden auch übernommen ,oder die Versicherung des vermieters tritt ein.
Das ist eine Sache des Vermieters ,denn es sollte nicht einfach Wasser verschwendet werden. Hoffentlich ist Er davon in Kenntnis gesetzt worden. Der Schaden für dich war das viele Wasser das unsinnig weggelaufen ist. Deine Vermieterin sol sich das nicht so Leicht machen.Mit Urinsteinentferner geht es auch weg
Mietsachschäden liegen vor, wenn durch ein aktuelles einmaliges Ereignis etwas beschädigt wird. Was du schilderst, ist ein allmählich durch äußere Einflüsse entstandener Schaden, das ist normale Abnutzung damit hast du nichts zu tun. Folglich deine Versicherung auch nicht.
Hallo. Können Sie mir helfen ? Ich wohne in einer Mietwohnung . Die sanitärartikel wo e Dusche , Wc sind veraltet, ca von 1985. Als ich hier einzig hatte ich alles reklamiert. Ohne Erfolg. Ständig mussten klempner herkommen wg verstopfter Toilette und Waschbecken in der Küche. Die klempner usw meinten das ist alles veraltet . Mitte März rief ich erst den Hausmeister an , weil aus diesem rohr wo das wasser reinläuft um zu spülen es runtertropfte .es ist ein altes stand WC .War wohl nur etwas undicht an der manschette dem alten rohr . Ich rief den hausmeister an und er die Verwaltung . Die schickten mir darauf hin einen klempner. Nun bekam ich eine Rechnung von über 50 € den betrag überweisen soll und so steht es für kleinreparaturen im Vertrag . Ich soll jetzt quasi für eine Dichtung die sicher schon spröde ist 50 € bezahlen. Es ist eine uralt toilette und für die rohre kann doch der Mieter nix. Wie geschrieben es ist alles verAltet hier. Das Wc wohl über 30 Jahre alt. Als ich hier einzog war alles dreckig und die Toilette von innen so schwarz , hab 1000 mal alles immer wieder versucht zu reinigen. Eine neue Toilette sie gab es nicht. Ich würde gern wissen , ob ich für ein tropfendes rohr aufkommen muss , obwohl es Verschleiß ist und ich da nichts für kann. Die Verwaltung hatte den klempner beauftragt. Es geht um dieses dünnere Rohr wo das Wasser ins Klo gespült wird. Kann mir umd was dazu sagen? Bin ich für den Verschleiß und die Röhre verantwortlich? MfG und danke schon mal
Da deine Frage schon 7 Jahre alt ist, gehe ich davon aus, dass sich nichts geändert hat. Allerdings wenn die Armaturen funktionsfähig sind, wirst du nicht verlangen können, dass sie ausgetauscht werden.
- Das durchlaufende Wasser hättest Du melden müssen, bei der Verkalkung trägst Du eine Mitschuld.
- Ein Spülkasten wird nicht entkalkt, das ist dummes Zeug.
- Ob Deine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt ist fraglich, oft werden Mietsachen ausgeschlossen (lies Deine Police einmal Genau). 4.Biete eine Beteiligung der Kosten an, vielleicht kommst Du ja mit einem blauen Auge davon.
Die Meisten Privathaftpflichtversicherungen übernehmen heute auch Allmählichkeitsschäden! Da den Mieter kein Verschulden an der Fehlfunktion trifft, muss er nicht haften, folglich auch er und seine Versicherung nicht zahlen! (Es ist lebensfremd und technisch unsinnig, zu unterstellen, man müsse Spülkästen entkalken - das wäre sogar Umweltfrevel.) Auch Deine Rechnung ist falsch: Die Zeitwertberchnung träfe nur auf die beschädigte Sache (hier: WC-Becken) zu, die Demontage- und Montagekosten könnten nicht gekürzt werden!