Wie soll ich meinen Haftpflichtschaden formulieren?
Ich habe einen Haftpflichtschaden. Eine Tür ist durch einen Windstoß zugeschlagen. Dadurch ist die Türscheibe zerbrochen. Beim Ausfüllen der Schadensmeldung meine Haftpflicht Versicherung bin ich auf ein Problem gestoßen. Da steht: Handelt es sich hierbei um die eigenen Wahrnehmungen des Schadenverursachers? Ja oder Nein Bitte korrekt ankreuzen. Was soll das heißen? Und was soll ich ankreuzen, damit mir der Schaden reguliert wird?
10 Antworten
Du solltest vielleicht einmal deine Versicherung kontaktieren
Eine Tür ist durch einen Windstoß zugeschlagen.
In der Regel schlagen Türen bei Durchzug zu. Das heißt, wahrscheinlich war auch irgendwo ein Fenster geöffnet.
Bist du vor diesem Hintergrund der Verursacher?
Ein kurzer Anruf kann sehr hilfreich.
Da kannst du ja ankreuzen, es ist deine eigene Wahrnehmung, du warst ja dabei und bist der Verursacher. Schreibe noch dazu, daß du nicht aufgepasst hast, denn ein Verschulden wird vorausgesetzt. Also du hast Schuld, weil du unaufmerksam warst.
Wirst ja sehen ob Glasbruch abgelehnt wird. In ganz alten Verträgen ist er manchmal nicht erwähnt, also nicht ausgeschlossen.
Da hilft dir eine Glasbruchversicherung weiter...
Wenn Du den Eindruck hast, dass es Dein Fehler war, dann kreuze Ja an.
Wenn nur der Geschädigte der Meinung ist, dass es Dein Fehler war, kreuze Nein an.
Das hat keinen Einfluss auf die Regulierung.
Es wird nur alles abgeklopft, was möglich ist.
Ob reguliert wird hängt davon ab, ob Du gesetzlich zur Haftung verpflichtet bist oder nicht.
Du musst also zwingend grob oder leicht fahrlässig gehandelt haben.
Hast Du das nicht getan, dann wird nicht gezahlt.
Die Haftpflicht zahlt nur Schäden , die du anderen zufügst . Deine eigene Schäden zahlt - vielleicht - die Hausratversicherung .
Bitte lese mal die Bedingungen deiner Versicherung durch. Sind denn Glasbruchschäden in der von dir bewohnten Wohnung überhaupt versichert?
.... Glasbruch kann kein Haftpflichtschaden sein, was bitte hast Du denn für einen Berater/Makler, der Dir diesen Baustein verweigert hat?
Am Geld kann es nicht gelegen haben, denn meine benötigt für so eine Absicherung 26 EUR/Jahr.
Die Flurtür gehört zu meiner Mietwohnung ist also Eigentum des Vermieters. Und ich habe ungewollt (Windstoß) dessen Eigentum beschädigt. Also ein Haftpflichtschaden.