Laminat in Mietwohnung beschädigt - Wie viel muss ich bezahlen?

5 Antworten

Ich gehe mal frech davon aus, dass ihr eine Haftpflichtversicherung habt. Wenn diese Mietschäden einschließt, meldet den Schaden der Versicherung. Die werden dann den Schaden übernehmen, aber deinem Vermieter auch gleichzeitig sagen, wie hoch sein Anspruch ist. Sollte der aber weitaus niedriger sein, als die Erwartung des Vermieters, ist der Differenzbetrag von euch nicht zu zahlen. Dann muss sich der Vermieter damit zufrieden geben, was die Versicherung zahlt.

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 11:18

Danke für die Rückmeldung, das ist noch ein guter Tipp.
Ich werde prüfen, ob unsere Haftpflichtversicherung Mietschäden einschließt.

Die Vermieterin wird sich den Zeitwert des Bodens anrechnen lassen müssen.

Darüber befindet im Zweifel ein vom Gericht zu bestellender Sachverständiger.

Einigt man sich vorher nicht, läuft dies auf eine solches Verfahren vor dem Amtsgericht hinaus.

Sie haben da zwar die besseren Karten, ganz schadlos gehen aber auch Sie dann im Hinblick auf die vom Gericht erfolgende Zuteilung der Schadenshöhe und er damit verbundenen Verfahrenskosten nicht aus.

Bieten Sie mal 20 % der Gesamtkosten für einen neuen Boden an; vielleicht hilft´s!?!

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 10:42

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Wir werden auf jeden Fall versuchen das irgendwie so zu regeln.
Heute Abend haben wir nochmal einen Termin mit ihr. Die 20% werden wir anbieten.

und auch vom Vormieter sind Spuren (Brandspuren) zu sehen

Habt ihr das direkt beim Einzug schriftlich festgehalten ?

Normalerweise hast Du als Mieter den Zustand wieder herzustellen, wie er ohne die Beschädigung durch Euch ausgesehen hätte.
Das Problem bei Laminat ist, dass man es nicht wirklich ´Reparieren' kann  - natürlich abhängig von der Größe des Schadens.
D.h. hier hilft vermutlich nur neu Verlegen.

Die etwa 15-jährige Haltbarkeit von Parkett lässt sich unbedingt auf Laminat übertragen.

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 10:45

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Wir haben leider kein Übergabeprotokoll vom Einzug.
Aber ist es dann nicht so, dass die Vermieterin uns nachweisen müsste, dass die Schäden vor unserem Einzug noch nicht da waren?

Ich möchte da jetzt ja auch nicht kleinlich werden.
Wir haben den Schaden verursacht und werden dafür auch aufkommen.
Aber es ist doch auch nicht fair, dass wir einen komplett neuen Boden bezahlen, oder? Zumal der alte schon mindestens 6-8 Jahre alt ist.

peterobm  29.08.2016, 10:49
@Annalein0702

Aber ist es dann nicht so, dass die Vermieterin uns nachweisen müsste, dass die Schäden vor unserem Einzug noch nicht da waren?

genau umgekehrt; ihr seid da in der Beweispflicht dass der Schaden bereits vorhanden war; dazu sollte das Übergabeprotokoll dienen. 

Zeitwert ist nun das Zauberwort, bietet dem Vermieter ca. 30% an zu übernehmen. 

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 10:56
@peterobm

Oh, gut zu wissen dass wir hier in der Beweispflicht sind ...

Wir haben heute Abend nochmal einen Termin mit Ihr.
Wir werden fragen wie alt der Boden ist und dann ensprechend 20-40% anbieten.

Wissen Sie, von welchem Betrag wir hier ausgehen können?
Ein Laminat kann von 3-35€ pro Quadratmeter kosten.

AnReRa  29.08.2016, 12:00
@Annalein0702

Der Kostenfaktor dürfte sich nicht durch das Laminat selbst sondern durch die Verlegearbeit ergeben. Weil da gibt es vermutlich auch neue  Sockelleisten , u.U. ist das Laminat verklebt und dann sollte es ggf. auch zum Rest der Wohnung passen ...

vom Vormieter sind Spuren (Brandspuren) zu sehen.

das müsste im Übergabeprotokoll aufgeführt sein - damit seid ihr nicht für den Schaden verantwortlich. über die Miete ist auch eine gebräuchliche Abnutzung abgegolten

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 10:47

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ein Übergabeprotokoll vom Einzug gibt es leider nicht.
Ist es dann nicht so, dass die Vermieterin uns nachweisen müsste, dass diese Brandspuren vorher noch nicht da waren?

Wir möchten für den Schaden aufkommen, den wir verursacht haben.
Nur sehe ich es aktuell noch nicht so ganz ein, einen mindestens 6-8 Jahre alten Boden komplett zu erneuern.

Es gilt der Grundsatz NEU für ALT. Es ist also nur der Zeitwert zu erstatten. Der richtet sich nach Liegezeit und Qualität des Belages. Der Vermieter müsste/könnte die Rechnung vom Verleger haben. Jedenfalls kann er nur gleichwertigen Ersatz zum Zeitwert verlangen. Welcher Art ist denn der Schaden? Ist dieser bei vertragsgemäßem Gebrauch entstanden?

Annalein0702 
Beitragsersteller
 29.08.2016, 15:50

Danke für Ihre Rückmeldung.

Der Schaden ist durch die Rollen eines Schreibtischstuhls entstanden.
Wir hatten die ersten 2-3 Wochen noch keine Gummimatte, während dieser Zeit ist so eine Art "grauer Kreis" entstanden.
Das ist wohl kein vertragsgemäßer Gebrauch und wir sind uns unserer Schuld durchaus bewusst ...

albatros  31.08.2016, 16:48
@Annalein0702

Wenn im Mietvertrag nicht explizit aufgefordert wurde, Schutzmatten zu verwenden, liegt hier vertragsgemäßer Gebrauch vor. Es ist kein Schadenersatz fällig. Es ist nun mal so, dass durch Gebrauch Abnutzung bzw. eine Verschlechterung des Zustandes der Mietsache eintreten (können). Die sind aber mit der Mietzahlung abgegolten.