Muss ich als Vermieter den Gartenzaun ersetzen?
Hallo, angenommen bei einem Sturm ist ein Sichtschutzzaunes (Holzpalisade) eines Mietshauses schwer beschädigt worden, sodass er entsorgt werden musste. Nun verlangt der Mieter dass er einen neuen Zaun bekommt. Da das nicht ganz günstig ist, weigert sich der Vermieter, erteilt dem Mieter aber die Erlaubnis auf eigene Kosten einen Neuen aufzustellen. Der Zaun wurde irgendwann während des Mietverhältnisses vom Vermieter aufgestellt und ist nicht im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll erwähnt. Hat der Mieter einen Anspruch auf einen neuen Zaun?
9 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter für solche Instandhaltungsarbeiten zuständig, wenn sie nicht geringfügig sind(hierzu ist meist näheres im Mietvertrag geregelt bis zu welcher Summe Arbeiten vom Mieter zu tragen sind).
Allerdings ist hier natürlich die Frage, ob er einen Anspruch auf einen solchen Zaun hat. Wurde das nachträglich vereinbart, dass ein Sichtschutzzaun zum Mietumfang gehört, dann hat er auch einen Anspruch darauf diesen ersetzt zu bekommen, auch wenn dies ursprünglich nicht im Mietvertrag drin stand.
Du hast aber vielleicht eine Sturmschadenversicherung, die diesen Schaden an deinem Objekt decken könnte, dann wäre das Problem ja auch gelöst! ;)
Und übrigens: Miethäuser haben mit Katzen nichts zu tun. Miets, Miets, Miets :P
Wenn man seinem Mieter die Katzenhaltung erlaubt, ist es dann eine Mietzwohnung? :-))
Dafür ist der Vermieter zuständig.....er hat ja bestimmt eine Versicherung gegen Sturmschäden abgeschlossen! Und diese Versicherung legt der Vermieter natürlich auf die Mieter um (Nebenkosten)...und dann verlangst du, dass er auch noch für den Zaun aufkommen soll..????
... zu 1: NEIN und
zu 2: NEIN.
Nur, warum leistet sich denn der Vermieter keine Sturmversicherung, die ja die Mieter bezahlen, bei entsprechender Vereinbarung, die ja üblich ist?
Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Zaunes besteht grundsätzlich nur dann, wenn dieser vertraglich zugesichert wurde, bzw. zumindest in einem Übergabeprotokoll erwähnt wurde.
Ist denn der Garten überhaupt ein Teil der Mietsache oder nur zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen? bei letzterem würde sowieso kein Anspruch auf einen Zaun bestehen.
Der Mieter kann keinen besonderen Zaun verlangen. Es ist lediglich gesetzl. geregelt, daß die Grundstücksgrenze eine Abgrenzung klar erkennbar ist. Dies kann aber auch z. B. ein günstiger Maschendrahtzaun oder eine Hecke sein.