Muss ich meinen Mietern verbieten einen Sichtschutzzaun zu errichten?
Wir haben vor Jahren ein Haus gebaut, welches vor kurzem an ein Ehepaar mit kleinem Kind vermietet wurde. Unser Nachbar hat hinter unserem Haus ein Haus mit Einliegerwohnung errichtet. Diese Wohnung hat er an ein älteres Ehepaar vermietet. Unsere neuen Mieter möchten nun wegen dem Kind einen Sichtschutzzaun auf eigene Kosten errichten. Dies haben wir als Vermieter erlaubt. Nun ist es so, dass dieser Zaun 1,80m hoch sein soll (die Höhe war mit uns nicht besprochen, da wir unser Haus nach Ablauf der Mietzeit an dieses Ehepaar verkaufen werden). Die Mieter der Einliegerwohnung waren nun bei uns und haben sich beschwert, dass ihnen der Zaun unserer Mieter zu viel Sonne wegnehmen wird, da die Einliegerwohnung generell schon zu dunkel wäre. Sie haben bereits angekündigt im schlimmsten Fall aus der Wohnung auszuziehen und unserem Nachbarn gleichzeitig zu verdeutlichen, dass dieser wohl keine neuen Mieter finden wird, wenn dieser Zaun errichtet wird. Nun scheint es so, als würde ein Nachbarschaftsstreit provoziert werden. Es wird von uns verlangt, unseren Mietern zu verbieten diesen Zaun zu errichten! Jetzt meine Fragen: Müssen wir unseren Mietern dies verbieten? Besteht die Gefahr, dass ein Gericht die Errichtung des Zaunes verbieten kann? Gibt es Bestimmungen wie hoch ein Sichtschutzzaun im Garten (hinter dem Haus) sein darf? Oder dürfen wir als Vermieter frei entscheiden, ob auf unserem Grundstück ein Zaun errichtet wird?
Ich hoffe, dass mir jemand diese Fragen beantworten kann! Vielen Dank schon mal im Voraus!
4 Antworten
Wenn eure Mieter einen Sichtschutz wünschen, dann sollten sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Bei uns waren 1,80 m Sichtschutzhöhe kein Problem. Ich frage mich gerade, wie weit das Nachbarhaus entfernt steht und ob bei euch die Sonne nicht ganz normal den Tag über wandert und somit auch auf das Grundstück des Nachbarn fällt. Sind denn alle Zimmer der Nachbarmieter von diesem gewünschten Sichtschutz jetzt zu völliger Dunkelheit verdammt? Klingt komisch. Aber im Grunde wären mir persönlich die Wünsche der eigenen Mieter viel wichtiger als die Wünsche anderer Leute. Zumal euer Haus ja verkauft wird und dann die Mieter sowieso machen werden, was der Gesetzgeber erlaubt.
Schließe mich anders7777 an.
"Gesetze/Einschränkungen" bezüglich Sichtschutz sind im "Nachbarrecht" erläutert und meistens Ländersache (sofern das Bundesland dafür Gesetze hat). Sollte das nicht der Fall sein müsste irgendwo im BGB etwas darüber stehn.
Ein sichtschutz zaun ist ja nur dann ein sichtschutz,wenn er hoch genug und vor fremden blicken schützt. Also sind 180 cm ja wohl in ordnung. Ich glaube ,ihr lasst euch ein wenig unter druck setzen von euren mietern,die gleich mit kündigung drohen und der ähnlichem. Jeder hat das recht auf ein privates zu hause und ich denke,da gehört dann auch ein sichtschutz dazu.Eine einliegerwohnung ist nun mal etwas dunkler und das ist ja gar nicht eure angelegenheit..Gibt wirklich viel schlimmeres,mal alle zusammen setzen und miteinander reden.
Nicht um fremde Angelegenheiten kümmern, bringt nur Ärger!
Wenn der Zaun in Art und Form dem Bebaungsplan, etc. entspricht, dann ist doch alles in Butter.
Ich würde das als Eigentümer meinem Mieter erlauben, einen Sichtschutzzaun aufzustellen.
Dass die Einliegerwohnung des Nachbarn dadurch den ganzen Tag verdunkelte Verhältnisse haben könnte, halte ich für ausgeschlossen.
Mich würde ein gutes Verhältnis zu meinem Mieter eher interessieren, als das mit dem Mieter des Nachbarhauses in der Einliegerwohnung.
Dann stellt sich die Frage, wie weit diese Einliegerwohnung von dem Sichtschutz entfernt liegt ? Würde mich da nicht unter Druck setzen lassen.
Wenn du ganz sicher gehen willst, könntest du dich beim zuständigen Bauamt erkundigen.
Da haben sie etwas falsch verstanden. Unsere Mieter drohen nicht mit Auszug, sondern die Mieter des Nachbarn. Somit werden wir unter Druck gesetzt es der Nachbarschaft recht zu machen.