Muss ich als Untervermieter eines Klienten vom Jobcenter Einsicht in meinen Hauptmietvertrag geben?
Hallo Leute,
ich habe eine Mitbewohnerin in meiner WG in Berlin, die vom Jobcenter unterstützt wird. Ich selbst bin Hauptmieter der Wohnung und habe einen Untermietvertrag an sie gegeben. Das Jobcenter vom alten Wohnort (innerhalb Berlins) hat bereits (mündlich) gegenüber meiner Mitbewohnerin die Zusage erteilt, dass dieser Untermietvertrag in Ordnung ist, meine Mitbewohnerin hat deshalb den Untermietvertrag unterschrieben. Durch den Umzug ist aber nun ein neues Jobcenter zuständig und die wollen Einsicht in den Hauptmietvertrag haben. Muss ich denen diesen gewähren und wie soll ich am besten selbst weitervorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Ich würde mal sagen,dass das Jobcenter die Angemessenheit der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) überprüfen möchten !
Das hat jetzt nichts mit der Höchstgrenze dieser KDU - Kosten zu tun,was das Jobcenter in diesem Fall zahlen würde,sondern mit der gesamten Warmmiete,die du zahlen musst.
Denn es kann ja nicht sein,das du als Hauptmieter weniger an Kopfanteil dieser Kosten zahlst,als dein Untermieter.
Das Jobcenter zahlt dann max.50 % dieser Kosten und das möchte das Jobcenter überprüfen.
Nein, musst du nicht. Du hast schließlich nichts mit dem Jobcenter am Hut. Da können die sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln.
Allerdings gibt es dann evtl. Probleme mit der Zahlung der Miete seitens deiner Untermieterin...