Hauptmieter wechsel?

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BGB § 566 Kauf bricht nicht Miete.

Gleiches gilt für Erbe oder Hauptmieterwechsel.

Für die Mieter ändert sich lediglich der Name und die Bankverbindung des Vermieters.

Neue Verträge sind nicht nötig.

kann ich meiner Mitbewohnerin einen Wisch geben auf dem ich alle Rechte und Pflichten an sie übertrage?

Kannst Du machen, mußt Du aber nicht. Denn der Übergang der Rechte und Pflichten ergibt sich aus dem o. g. Paragrafen.

Was Du tun könntest/solltest den "Untermietern" mitteilen das ab Tag x Frau Sowieso ihr neuer Vermieter ist.

Maßgeblich für alles ist der Hauptmieter.

Ob Dein Mitbewohnerin einen neuen Vertrag unterzeichnet ist zweitrangig. Der Eigentümer muss bei allem einfach mitspielen.

Die Untermietverträge sind nicht mehr gültig. Wenn die mit Dir geschlossen wurden und Du nicht mehr da bist, dann brauchen alle neue Untermietverträge.

anitari  09.08.2017, 08:24

Das sich der Vermieter ändert, ändert nichts an bestehenden Mietverträgen. Außer dem Namen des Vermieters.

Das gilt auch für sog. "Untermietverträge".

TrudiMeier  09.08.2017, 06:30

Die Untermietverträge sind nicht mehr gültig.

Falsch. Die Untermietverträge bleiben bestehen, wie sie sind. Es bedarf keiner neuen Mietverträge. Letztendlich tritt die neue Hauptmieterin nur an die Stelle der Fragestellerin. Ansonten ändert sich bis auf die Bankverbindung nichts.

Meandor  09.08.2017, 06:53
@TrudiMeier

Alle Untermieter haben einen Vertrag mit der Fragestellerin.

Die neue Hauptmieterin tritt aber nicht in den Vertrag der Fragestellerin ein, sondern der anscheinend wird der Vertrag der Fragestellerin aufgelöst und ein neuer Vertrag mit der neuen Hauptmieterin geschlossen.

Die Untermietverträg können nicht übergehen, da der Hauptmietvertrag nicht übergeht.

TrudiMeier  09.08.2017, 07:11
@Meandor

Der Hauptmieter der Wohnung tritt hier als Vermieter auf. Mietverträge werden nicht automatisch unwirksam, wenn der Vermieter wechselt. Der neue Hauptmieter mietet praktisch den Untermieter samt bestehendem Mietvertrag mit.

Meandor  11.08.2017, 12:21
@TrudiMeier

Eventuell spielst Du auf den Paragraphen "Kauf bricht Miete nicht" an.

Das stimmt auch.

Aber dieses Problem haben wir hier nicht. Die Untermieter haben einen Vertrag mit dem Hauptmieter. Der Hauptmieter wechselt aber nicht einfach. Das Hauptmietverhältnis wird aufgelöst und ein neues geschlossen.

Würde der neue Hauptmieter in das Mietverhältnis des vorherigen Eintreten, dann würden auch die Untermietverträge übergehen.

Laut Schilderung ist es aber nicht so.

Die neue Hauptmieterin tritt automatisch als neue Vermieterin in die bereits bestehenden Untermietvertraege ein. Bezueglich der bereits bestehenden Untermietverhaeltnisse bedarf es somit keiner neuen Mietvertraege. Die Untermieter brauchen auch keine neuen Mietvertraege zu akzeptieren.

Bei dir sieht es jedoch anders aus. Das Vertragsverhaeltnis zwischen Vermieter und dir wurde ja aufgeloest und mit der neuen Mieterin hast du bislang moeglicherweise noch gar keinen Mietvertrag geschlossen. Es steht der neuen Mieterin somit frei, dir einen Mietvertrag anzubieten oder  eben nicht. 

Moeglicherweise ist aber bereits ein neuen (muendlicher) Mietvertrag zwischen ihr und dir zustande gekommen. Ich weiss ja nicht, was unter euch abgesprochen wurde.

Wenn der Mietvertrag mit dem Wohnungsvermieter gelöst wurde, muss auch der Untermietvertrag mit der Übernehmenden aufgelöst werden. Wenn du nun Untermieter werden willst, musst du mit der neuen Hauptmieterin einen Untermietvertrag abschließen.