Darf ein Untermieter das Zimmer weiter untervermieten ohne die Zustimmung der Mitbewohner?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Willst du richtig weitervermieten, brauchst du die Zustimmung des Hauptmieter  - wie auch der eine Zustimmung des Vermieters braucht. Hast du allerdings einen Monat Besuch, kann das wieder anders aussehen.

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 22:50

heisst es dass wenn ich angebe, dass die Person, die einen Monat in meinem Zimmer wohnt, ein Freund von mir ist und zum Besuch kommt, ist das dann gesetzlich erlaubt?

angy2001  28.03.2011, 22:52
@Anarkia

Du kannst bis 6 Wochen Besuch haben, ohne ihn richtig anmelden zu müssen. Das ist zulässig. Aber Besuch haben, ohne selbst da zu sein, kann schon auffallen.

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 22:57
@angy2001

Ist das schweizer Gesetz?

 

Danke noch mals an Allen!

stonestar110  28.03.2011, 23:03
@Anarkia

hast du schonmal an die konsequenzen gedacht? das besucherrecht ist hat gewissen einschränkungen.

du kannst einen besucher bis zu 6 wochen bei dir einquatieren, legt der hauptmieter ein veto und meldet es beim vermieter, ist das besucherrecht nicht mehr bindend.

wenn du die entscheidung des hauptmieters nicht respektierst und gegen sein kopf weg entscheiden, wird er höchstwahrscheinlich diesen weg gehen.

und selbst wenn es klappen würde, einerseits das kann schlechte stimmung in die wg bringen oder zur not mobbt er deinen kandidaten raus, wenn seine nase deinem hauptmieter nicht passt.

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 23:09
@stonestar110

Warum gilt das Besucherrecht nicht mehr, wenn der Vermieter das verbietet?

Ich habe wahrscheinlich irgendwo in Wiki gelesen, dass der Vermieter das Besucherrecht nicht verbieten darf.

<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft#Ein_Hauptmieter_und_Untermieter" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngemeinschaft#Ein\_Hauptmieter\_und\_Untermieter</a>
Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 23:14
@stonestar110

also hier steht dass das Besuchsrecht nicht von dem Vermieter verboten werden kann. es ist deutsches Gesetz.

<a href="http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/familienrecht/besuchsrecht.php" target="_blank">http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/familienrecht/besuchsrecht.php</a>
stonestar110  28.03.2011, 23:23
@Anarkia

besucherrecht bedeutet, dass du eigentlich auch in der wohnung anwesend sein müsstest (ausnahmen bestätigen die regeln). 

wenn dein hauptmieter deinen besucher weghaben will, muss er sich nur einen grund dafür ausdenken und schon ist der besucher weg (besucher hat geklaut oder stört die ganze zeit mit lauter musik z.b). der hauptmieter liegt im längeren hebel.

wenn ich hauptmieter wäre und mein untermieter ein besucher in die wohnung bringen würde, obwohl ich gesagt habe, dass ich den typen oder das mädel nicht haben werde, werde ich dieser person das leben nicht schön machen und/oder sogar zum o.g schritt zurückgreifen.

 

 

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 23:33
@stonestar110

Wenn mein Hauptmieter meinen Besucher rausschmeißt, ist es nicht gegen das Gesetz? Denn ich ja Besuchsrecht habe.

Ok, ich weiss dass das alles nicht ganz gesetzlich korrekt ist. Aber immerhin habe ich die Miete für April bezahlt und es ist doch völlig gesetzlich korrekt dass ein Freund von mir in dem Zimmer wohnt...

 

Studierst du Jus?

stonestar110  28.03.2011, 23:38
@Anarkia

ich bin rechtsanwaltsfachangestellter und weiß deswegen wie die rechtslage ist.

du hast die miete bezahlt, weil du die miete bezahlen musstest, wie auch im vertrag steht, es war der letzte monat. 

der hauptmieter kann, wenn ein nachvollziehbarer grund vorliegt mit zustimmung des vermieters deinen besucher rausschmeißen.

deswegen empfehle ich dir, das der hauptmieter den besucher vorher erstmal beim kaffee trinken kennenlernen sollte. überstürze es nicht.

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 23:48
@stonestar110

Wie ist ein nachvollziebarer Grund definiert?

Ja klar der Hauptmieter wird meinen Kandidat persönlich kennenlernen. Aber eben das bedeutet nicht dass er ihm das Wohnen bewilligt.

Danke schön für deine Erklärung.

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 23:53
@Anarkia

Es scheint, dass der Untermieter in diesem Fall total benachteilgt ist. Der Hauptmieter scheint mich wirlich zu hassen, da ich vorzeitig gekündigt habe.

stonestar110  28.03.2011, 23:54
@Anarkia

wie gesagt, er könnte sagen dass der besucher geklaut hat oder er dauernd mit lauter musik stört und möbel kaputt macht. 

der besucher hat geringe rechte und wird nur geduldet. 

selbst wenn es dann aussage gegen aussage steht, der hauptmieter gewinnt, weil das letzte wort immer der vermieter hat und dieser sicht höchstwahrscheinlich für den hauptmieter entscheiden wird. 

im grundegenommen würde es sogar gehen, wenn der hauptmieter 

 

du kannst zwar selber untervermieten, brauchst aber die Zustimmung des Hauptmieters...ohne die geht es nicht

Die entscheidung gehört alleine dem Vermieter und das ist meisstens der Besitzer.

(Oder Wohnungsverwaltung)

der hauptmieter ist nicht umsonst hauptmieter. wenn er kein gefallen an der person findet, die du in die wohnung gebracht hast, musst du dich irgendwie arrangieren.

der hauptmieter muss letztenendes vor dem vermieter grade stehen, wenn was mit der wohnung ist. 

du darfst also NICHT ohne zustimmung des hauptmieters das zimmer untervermieten. 

Anarkia 
Beitragsersteller
 28.03.2011, 22:46

Danke  für Eure Antwort.

Ist das was Ihr hier schreibt juristisch vorgeschrieben?

<a href="http://www.gutefrage.net/frage/mitbewohner-will-untermieter-nehmen" target="_blank">http://www.gutefrage.net/frage/mitbewohner-will-untermieter-nehmen</a>



    Da ich hier eine Frage gefunden habe, wo die Situation ähnlich zu meiner ist.

     

    Übrigens wohne ich in der Schweiz.
stonestar110  28.03.2011, 22:49
@Anarkia

die schweizer gesetze sind nicht unbedingt die gleichen wie die deutschen, dennoch ist hier die sachlage ganz andeutig.

DU bist untermieter und hast das zimmer gemietet, also kannst auch nur DU darin wohnen, außer der hauptmieter ändert seine meinung.

 

fast alle antworten sind falsch! als untermieter bist du gegenüber deinem untermieter als hauptmieter anzusehen. du darfst dann wenn du ein berechtigtes interesse (du kannst die wohnung alleine nicht mehr bezahlen oder hast zum beispiel eine doppelmiete) hast, sogar ohne zustimmung bzw. auch mit nachträglicher zustimmung untervermieten.