Komplette Wohnung untervermieten an jemanden mit Hartz 4?
Hallo!
Mein Freund und ich gehen für ein halbes Jahr ins Ausland. Da wir unsere gemeinsame Wohnung behalten wollen, möchten wir sie gerne untervermieten. Den Vermieter haben wir schon gefragt, für ihn ist das ok. Allerdings soll alles über uns laufen, also stellen wir den Untermietvertrag aus und er überweist die Miete an uns. So weit ja kein Problem. Mein Bekannter ist allerdings erst vor einem Jahr als Geflüchteter nach Deutschland gekommen und bekommt die Miete daher noch vom Jobcenter bezahlt. Akzeptiert das Jobcenter so einen "privaten" Untermietvertrag für eine komplette Wohnung? Und würde es dann die Miete an meinen Freund überweisen? Beim Googlen habe ich leider nur Infos zu WG-Zimmern gefunden.
Liebe Grüße und vielen Dank!
9 Antworten
Das ist kein Problem - es sollte ein befristeter Mietvertrag (hier ausnahmsweise wirksam möglich) abgeschlossen werden - dazu sollte man einen üblichen Mietvertragvordruck nehmen.
Damit die Miete an Dich direkt gezahlt wird, ist ein Antrag des Leistungsbeziehers an das Jobcenter notwendig.
Ob es sich nun um einen "normalen" Mietvertrag oder einen Untermietvertrag handelt, ist dem Jobcenter prinzipiell egal.
Wichtig ist nur, dass die Wohnung angemessen ist.
Die Frage ist nur, ob das Jobcenter einen Mietvertrag akzeptiert, der für ein halbes Jahr befristet ist.
Das sollte gehen. Aber was ist nach dem halben Jahr?
Besorgt euch beim Haus und Grund einen Mietvertrag, bzw. 2. einen für euch, einen für den Mieter.
Vielen Dank für die Antworten! Die Größe und der Preis der Wohnung passen.
Ich mach mir da bei ihm keine Sorgen. ;) An einen Fremden würde ich das auch nicht machen, aber da wird's sicher keine Probleme geben. Er ist Arzt und möchte aus bestimmten Gründen nur das halbe Jahr in unserer Stadt bleiben, daher passt das ganz gut.
Kann Dir jetzt nicht sagen, wie groß genau die Wohnfläche für eine Person sein darf. Das kann man ergoogeln oder beim Amt erfragen.
Aber: Wenn Du an einen HartzIV-Empfänger vermietest, ist das ein Mietvertrag zwischen ihm und Dir, also NICHT Stadt / Gemeinde als Mieter!
Sollte es so sein, dass der Mieter keine Zahlungen mehr empfängt (weil er z.B. einen Job nicht angenommen hat etc.), dann stehst Du ohne Hose da. Vom Amt (...) bekommst Du in dem Fall gar nix, nicht mal bescheid, dass die Zahlungen eingestellt wurden!
Also überleg es Dir gut, ob Du dieses Risiko eingehen willst, selbst wenn das Amt die Größe der Whg. abnicken sollte.
Grüße, ------>