Muss ich als Tochter Rechnungen meines verst. Vaters zahlen?
Hallo,vor einigen Wochen ist mein Vater verstorben...jetzt haben sich einige Firmen gemeldet,bei denen er noch Rechnungen offen hat.Unter anderem auch das Krankenhasu,bei welchem er für dort verbrachte Tage zuzahlen sollte...muss ich als Tochter dafür aufkommen? Bitte nur antworten wenn ihr es genau wisst da ich für die Rechnungen unmöglich aufkommen kann..
12 Antworten
Je nach dem ob du das Erbe angenommen hast oder nicht. Wenn du es angenommen hast, hast du auch automatisch die Schulden deines Vaters "übernommen" und musst für diese aufkommen.
Gut, dann liegt ja eine Erbschlagung vor. Also den betreffenden Firmen das mitteilen, ggf. Erbausschlagung in Fotokopie mitschicken.
Man kann auch Schulden erben. Wenn du das Erbe deines Vaters nicht ausgeschlagen hast, mußt du jetzt seine Schulden bezahlen.
Wenn Du das Erbe Deines Vaters annimmst, musst Du auch die Rechnungen bzw. Schulden übernehmen.
Grundsätzlich mußt Du die Rechnungen Deines verstorbenen Vaters nicht bezahlen, zumal Du das Erbe ausgeschlagen hast.
Eine Abweichung kann sich hinsichtlich der Krankenhausrechnung ergeben; dies deshalb, weil Du grundsätzlich unterhaltspflichtig bist, soweit Dein Vater notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Das ist allerdings etwas komplizierter und an dieser Stelle nicht darstellbar. (Zumal Detailkenntnisse des Sachverhalts erforderlich wären.)
Zur Beruhigung: Die Selbstbehalte zu Deinen Gunsten sind erheblich. Soweit ich mich erinnere - lange nicht mehr in dem Bereich gearbeitet - kann auf das Einkommen nur soweit zurückgegriffen werden, als es ca. 1400 Euro netto bereinigt monatlich überschreitet und auch dann nur zur Hälfte des überschießenden Betrages. Eigene angemessene Altersvorsorge ist ebenfalls freigestellt.