Adoption vom Stiefvater ZWISCHEN Tod und Beerdigung des leiblichen Vaters. Kosten?
Ich habe eine skurrile Frage.
Wenn der leibliche Vater stirbt, man das Erbe ausschlägt, sich dann zwei Wochen später von seinem Stievfater adoptieren lässt (womit ja alle Rechte und Pflichten auf diesen übergehen) und man dann eine Rechnung für die Beerdigung des leiblichen Vaters erhält, muss man die dann zahlen? Also vereinfacht: Adoption durch Stiefvater zwischen Tod und Rechnungstellung der Beerdigung des leiblichen Vaters. Kommt es darauf an, dass man zum Zeitpunkt seines Todes noch von Gesetzes Wegen die Tochter war? Oder darauf, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Rechnungstellung eben nicht mehr von Gesetzes Wegen die Tochter des Verstorbenen ist.
Kurze Info: Eltern geschieden, 25 Jahre kein Kontakt zum Vater, da alkoholabhängig. Keine finanzielle oder emotionale Zuwendung vom Vater. Stattdessen 20 Jahre väterliche Fürsorge durch den neuen Ehemann der Mutter.
Bitte keine moralischen Zeigefinger. Es ist nur eine Frage. Danke.
6 Antworten
Bestattungspflicht (und damit auch verbunden Zahlungspflicht) besteht für erstgradig Verwandte unabhängig davon ob das Erbe angetreten wird oder nicht. Einzige Ausnahme ist wenn dir vom Verstorbenen nachweislich etwas angetan wurde, z. B. Verurteilung wegen Vergewaltigung etc. sprich im besonders schweren Fall. Ein einfaches "keinen Kontakt mehr gehabt" reicht da keinesfalls.
Okay. Dröseln wir es auf. Bestattungspflicht für erstgradig verwandte. Kostentragungspflicht für den Erben. In der Regel ist es aber auch so dass derjenige der den Bestatter beauftragt auch eine Kostenvereinbarung beim Bestatter unterschreibt. Diese Kosten darf er sich dann beim Erben eintreiben. In solchen Fällen wäre es also tendenziell sinnvoll das Erbe auszuschlagen.
Das stimmt nicht. Laut § 1968 BGB trägt der Erbe die Bestattungskosten.
Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht. Bestattungspflicht heißt nur, dass man die Leiche schnellstens versorgen soll, also bestatten. Die Kosten holt man sich beim Erben zurück.
Wenn du zum Zeitpunkt des Todes noch die Tochter warst, wirst du auch für die Beerdigungskosten herangezogen. Wann die Rechnung gestellt wird, ist uninteressant.
Ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden muss, um Bestattungskosten zu vermeiden, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Ist der Erbe als naher Verwandter bestattungspflichtig, kann die Ausschlagung eine Kostenbelastung nicht vermeiden.
Falsch. Die Bestattungspflicht ist unabhängig davon ob ein Erbe ausgeschlagen oder mit sonstwelchen Möglichkeiten nicht angenommen wird.
Danke. Aber
Wenn du zum Zeitpunkt des Todes noch die Tochter warst, wirst du auch für die Beerdigungskosten herangezogen. Wann die Rechnung gestellt wird, ist uninteressant.
bist du Dir da sicher? Schliesslich könnte ich die Kosten ja auch nicht mehr tragen, wenn ich selbst in der Zwischenzeit versterben würde. Die leibliche Tochter gibt es dann de facto nicht mehr.
Ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden muss, um Bestattungskosten zu vermeiden, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Das Erbe wurde nicht zum Zwecke der Einsparung der Bestattungskosten ausgeschlagen, sondern weil der Nachlass vermutlich überschuldet ist.
Ist der Erbe als naher Verwandter bestattungspflichtig, kann die Ausschlagung eine Kostenbelastung nicht vermeiden.
Ich bin dann weder Erbe, noch naher Verwandter. Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht. Es bedeutet lediglich, dass die Bestattung schnell veranlasst werden soll. Beispiel: hätte ich einen reichen Vater, würde aber aus Gott weiss was für Gründen das Erbe ausschlagen und es würde meinem Onkel (seinem Bruder) zufallen, wäre ich der Rangordnung nach trotzdem verpflichtet, meinen Vater schnell zu begraben, könnte aber bei meinem Onkel das Geld dafür einfordern.
Also ich bin soweit ganz gut informiert. Mich interessiert nur, ob mich die Adoption von den Kosten befreit, auch wenn sie NACH dem Tode aber VOR der Beerdigung stattfinden würde...
Aus der Erinnerung (ich hatte mich vor geraumer Zeit mal mit diesem Thema vertraut gemacht): geschrieben:
Nach Deinem Text bist Du bereits volljährig (25 Jahre keinen Kontakt wäre sonst schwierig).
Bei einer Erwachsenenadoption geht im Gegensatz zur Minderjährigenadoption die Verwandtschaft zum leiblichen Elternteil nicht verloren. Du hättest also allenfalls aufgrund des nicht-kümmerns einen Ansatzpunkt, die Übernahme der Beerdigungskosten abzulehnen.
Bestattungspflicht ist nicht vom annehmen oder Ausschlagen eines Erbes abhängig sondern besteht grundsätzlich weiterhin. Auch eine Erwachsenenadoption befreit nicht davon.
Erbrecht: Ja, das gehörte zu den Dingen, über die ich mich informiert hatte,
Bestattungskosten: Weiß ich nicht konkret, aberz.B. beim Heranziehen im Pflegefall - ebenfalls Ja.
Ja, so ist es. Du beerbst 2 Väter und begräbst 2 Väter.
Wir wurden auch mit 18 Jahren adoptiert. Haben auch nach 30 Jahren erfahren, dass wir Unterhalt für unseren Erzeuger Unterhalt zahlen müssen. Wir haben tatsächlich 2 Väter.
Du bist aber zum Zeitpunkt des Versterbens seine Tochter - aus der Sache kommst du nichts raus......auch wenn du das nicht hören willst.....aber vlt. läßt du dich von einem Anwalt beraten, auf den kann man sich im Ernstfall auch besser berufen als auf eine Internet-Community.....
Keine finanzielle oder emotionale Zuwendung vom Vater.
Die hat der Steuerzahler auch nicht erhalten. Warum sollte der die Beerdigung bezahlen ?
Steuerzahler bin ich selbst
Danke. Aber beinhaltet die Beibehaltung der Verwandtschaftsverhältnisse auch das Erbrecht und die Pflicht, Bestattungskosten zu tragen? Schliesslich übernehme ich dann genau diese Rechte und Pflichten für meinen Steifvater! Kann ja nicht sein, dass ich dann im Endeffekt zwei Vätern die Beerdigung zahlen muss....