Wer den Fahrzeugbrief eines Autos besitzt ist der Besitzer?
Wer den Fahrzeugbrief eines Autos besitzt ist der Besitzer?
Mein Vater hat ein Auto geerbt von seiner zweiten verstorben Frau!
Das Auto steht nun auf meinen Namen und ich habe den Fahrzeugbrief. Als Tochter. Habe den Restkredit noch darauf abbezahlt.
Wenn mein Vater nun versterben sollte, wird das Auto auch dann zur Erbmasse meines Vaters, weil er dies von seiner zweiten Frau gererbt hatte?
Könnten meine Geschwister darauf zugreifen können?
Ihr versteht das Problem?
8 Antworten
Nein, der Besitzer ist immer der, der das Auto länger fährt.
Eigentümer ist derjenige, der im Kaufvertrag steht. Oft hat diese Person auch den Fahrzeugbrief, aber nicht immer.
Wurde der Kredivertrag auf dich umgeschrieben? Dann kannst du nachweisen, dass das Auto dir gehört. und dann fällt es wahrscheinlich nicht in die Erbmasse.
Wer den Fahrzeugbrief eines Autos besitzt ist der Besitzer?
-> Nein.
Wenn mein Vater nun versterben sollte, wird das Auto auch dann zur Erbmasse meines Vaters,
-> Ja.
weil er dies von seiner zweiten Frau gererbt hatte?
-> Es wäre auch nicht anders, wenn er es vom Häuptling der Klingonen geschenkt bekommen hätte.
Könnten meine Geschwister darauf zugreifen können?
-> Nach der gesetzlichen Erbfolge erben sie mit dir.
Ihr versteht das Problem?
-> Nein.
Wer den Fahrzeugbrief eines Autos besitzt ist der Besitzer?
Nein, dann ist er lediglich der Besitzer des Fahrzeugbriefs, aber nicht Besitzer oder gar Eigentümer des Fahrzeuges.
Lies mal selbst, was in jedem Fahrzeugbrief, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II steht:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Fahrzeughalter, Eigentümer und Besitzer können durchaus drei verschiedene Personen sein.
Das hier ist vllt. aufschlussreich: https://www.erbrecht-heute.de/erbrecht/was-geschieht-mit-der-schenkung-im-erbfall/
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Kaufvertrag mit Deinem Vater (da Du ja den Restkredit bezahlt hast) hilfreich wäre.