Wer ist zuständig Vermieter oder Mieter?

8 Antworten

Beauftragen muss die Beseitigung der Verstopfung grundsätzlich der Vermieter. Denn er muss diese erst einmal bezahlen.

Es kann allerdings auch sein, dass sie in Ihrem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart haben. Wenn das der Fall ist, kann es sein, dass der Vermieter versucht, Ihnen die Kosten der Verstopfung auf zu drücken. Die Vermieter behaupten dann, dass waagerechte Rohre Sache des Mieters sind und senkrechte Rohre Sache des Vermieters. Dazu gibt es auch keine einheitliche Rechtsprechung.

Entscheidend dafür ist, wir die Rechnung bezahlt, was der Klempner festgestellt hat. Nämlich vorher die Verstopfung rührt. Wenn es beispielsweise ein verstopfter Syphon ist und der ist von Haaren verstopft, ist das Mietersache. Wir sollten also in jedem Fall mit den Klempner reden, dass er die richtige Rechnung schreibt.

Du musst dem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen (max. drei Tage). Gerät der V. in Verzug, darfst du selbst die Beseitigung beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Die Kosten sind allein vom Vermieter zu tragen.

Ich hab da mal ne Frage. In der Küche, wenn die ganze Suppe vom Abfluss aus dem Abflussrohr in der Wand wieder rauskommt wer muss den Klempner beauftragen? Vermieter oder Mietersache??

Zunächst einmal muss der Mieter dem Vermieter den Mangel anzeigen und zwar schriftlich.

Dann ist es Sache des Vermieters, dass er einen Rohreinigungsdienst oder Installateur ruft, der dann die Verstopfung beseitigt.


Mietrecht: Abwasser, Verstopfungen, Abwasserleitungen

Abwasserrohre und - Leitungen gehören wie die sonstigen Installationen (Elektro, Gas, Wasser) zur Mietsache selbst. Der Vermieter hat sämtliche Installationen dem Mieter in einem geeigneten Zustand für den vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§535 Abs 1 S 2 BGB). Dabei ist der Vermieter von Wohnraum ist grundsätzlich mietrechtlich nicht verpflichtet, die in den Mieträumen angebrachten Installationen (zum Beispiel die in den Wänden verlegten Wasser- bzw. Abwasserrohre) regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen, wenn sich an ihnen keine Unregelmäßigkeiten zeigen (AG Menden, Urteil vom 2. September 1998, Az: 4 C 117/98).

Der Mieter hat die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.

Einzelheiten dazu nachstehend. Haftung mehrerer Mieter siehe unten.

Abwasserrohre innerhalb der Wohnung:

Verstopft ein Abwasserrohr oder eine Toilette oder WC-Leitung so steht außer Frage, dass dieser Mangel durch den Mieter oder Besucher (für die haftet der Mieter ebenso) verursacht worden ist. Denn ohne die Toilettenbenutzung wäre es nicht zur Rohrverstopfung gekommen. Einzustehen hat der Mieter aber für den Mangel (=hier die Verstopfung) nur, wenn er ihn zu vertreten hat. Was der Mieter zu vertreten hat, bestimmt sich nach § 538 BGB. Danach haben die Mieter nur für diejenigen Mängel einzustehen, die nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch hervorgerufen worden sind. Dabei obliegt dem Vermieter im Rahmen des § 558 jedenfalls bei solchen Mängeln, die sowohl durch vertragsgemäßen Gebrauch als auch auf Mängeln der Mietsubstanz beruhen können, die Beweislast dafür, dass der konkret aufgetretene Mangel nicht in seiner Sphäre liegt.

Derjenige, der den Abfluß angeschlossen hat. War es der Mieter mit seinen Möbeln, dann ist er wohl auch zuständig und was das Wasser angeht, ggf. auch seine Hausratversicherung.

MosqitoKiller  08.07.2013, 15:59

Wenn das Wasser aus dem Rohr in der Wand kommt, ist dahinter was verstopft, das hat nichts mit dem Anschluss zu tun...

schleudermaxe  08.07.2013, 16:11
@MosqitoKiller

Ach, meine Anschlüsse tropfen aber nicht und lecken auch nicht und wenn sich etwas staut bzw. aufgrund einer Verstopfung gar nicht erst ablaufen kann, steht so etwas wichtiges sicherlich auch in der Frage, oder?

Verstopfte Rohre in der Wand sind Vermietersache, verstopfte Syphons zB am Waschbecken sind Mietersache.

johnnymcmuff  08.07.2013, 18:27

verstopfte Syphons zB am Waschbecken sind Mietersache.

Nicht unbedingt.

MosqitoKiller  08.07.2013, 15:57

Verstopfte Siphons sind ebenfalls Vermietersache...

holzloewe  08.07.2013, 13:33

Dem gibts nichts mehr hinzuzufügen.

puddingsuppe  08.07.2013, 13:32

genau so isses