Ist der Mieter für die Wartung des Boilers zuständig?
Seit über 4 Jahren wohne ich in meiner Mietwohnung. Heute schreibt mir mein Vermieter eine WA mit der Frage, ob ich den Boiler im Badezimmer jährlich warten lassen habe. Im Mietvertrag steht nichts davon, ich hatte keine Ahnung, dass ich das machen muss.
Bin ich wirklich dafür zuständig?
7 Antworten
Die Wartung der Heizanlage (somit auch der Boiler) wird auf den Mieter umgelegt. Aber eigentlich kümmert sich der Vermieter um die Organisation. Was natürlich bei Euch anders geregelt sein kann als bei uns, einer HV.
er wird gasetagenheizung haben, da macht man oft, dass man es vertraglich auf den mieter abwälzt
es ist aber total bescheuert, das zu tun
weil die eben nicht warten lassen
selbst machen, umlegen, genau richtig
Das kann man im Vertrag auf den Mieter abwälzen.
Wenn es nicht ist, dann ist es nicht.
Dann muss er das machen.
Aber er legt das auf dich um.
Wenn mietvertraglich nicht dir die Verantwortung übertragen wurde, ist das Aufgabe des Vermieters. Die Kosten darf er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen.
Handelt es sich um eine Gastherme, die in Deiner Wohnung verbaut ist, kann es gut sein, dass gemäß Mietvertrag die Wartung den Mietern obliegt.
Den Fehler haben wir als Vermieter einmal gemacht, indem wir die Wartung der Heizung den Mietern auferlegt haben. Ergebnis: Wartung wurde nie gemacht, Heizung ging deswegen kaputt und wir hatten die Reparaturkosten an der Backe.
Konsequenz daraus: Es wird über jede Heizungsanlage ein Wartungsvertrag abgeschlossen und die Wartungskosten werden jährlich auf die Mieter umgelegt. Sollte der Mieter einer Wohnung, in der eine der Thermen verbaut ist, sich weigern, den Handwerker dafür in die Wohnung zu lassen, gibt es eine Abmahnung und ggf. in der Folge auch eine fristlose Kündigung.
Für Dich aber: Lies den Mietvertrag. Wenn da nichts davon stehst, dass Du Dich um die Wartung kümmern musst, ist es auch nicht Deine Sache.
Ich vermute, dass es leider an mir hängen bleibt. Habe mir im Mietvertrag mal den Punkt mit den Betriebskosten durchgelesen. Da steht:
"In der Miete sind die Betriebskosten nicht enthalten und daher vom Mieter zusätzlich zu tragen, soweit sie anfallen. Insbesondere sind dies:
Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten... "
Jetzt ist die Frage, wie oft ich das Gerät warten lassen muss, wer so etwas vornimmt (Schornsteinfeger oder eine bestimmte Firma), ob ich diese Leute beauftragen muss oder der Vermieter, etc.
Ich finde es nur merkwürdig, dass er mich erst über 4 Jahre nach meinem Einzug darauf hinweist. Nicht alle Menschen haben Erfahrung mit solchen Dingen.
Wenn Du die Warmwasserherstellung eigenverantwortlich betreibst, gehört dort auch die Wartung dazu.
So auch bei uns. Mein Gasanbieter, mein Schornsteinfeger, meine Wartung.
Rechnungen bekommt der Vermieter zur Kenntnisnahme und ggf. Aufnahme in die BK-Abrechnung.