Muss ich als Mieter die Reparaturkosten für einen defekten Lichtschalter übernehmen?
Ein Lichtschalter in meiner Mietwohnung hat sich funkensprühend verabschiedet. >.< Ich habe meinem Vermieter den Schaden gemeldet. Mein Vermieter wollte sich direkt kümmern, meine Vermieterin ist aber der Meinung, ich muss mich um die Durchführung der Reparatur kümmern und auch die Kosten übernehmen. Eine klare Regelung diesbezüglich gibt es im Mietvertrag (von 2002) nicht.
11 Antworten
Wenn nichts drinsteht im Mietvertrag (xxx Euro sind vom Mieter zu zahlen - bei mir stehts drin), ist m.E. der Vermieter zuständig.
Er/sie schreibt doch selbst:
Eine klare Regelung diesbezüglich gibt es im Mietvertrag (von 2002) nicht.
Also ist der Vermieter zuständig.
Im Mietvertrag darf mit der so genannten Kleinreparaturklausel nur die Pflicht zur Kostentragung auf den Mieter abgewälzt werden, nicht aber die Pflicht, Kleinreparaturen selbst in Eigenleistung vorzunehmen oder durch Beauftragung von Handwerkern vornehmen zu lassen (BGH VIII ZR 129/91, WM 92, 355).
Mietrecht 02- 2015 Mietrechtslexikon
Wenn der sich funkensprühend verabschiedet hat, ist da ja vermutlich was mit der Stromleitung nicht in Ordnung; also kein selbstverursachter Schaden. Dafür sollte der Vermieter selbst aufkommen. LG
Ich habe zuletzt in einer Reportage gesehen, dass der Mieter kleine Reparaturen bis zu 75€ selbst trägt. Es gibt aber auch eine Höchstgrenze/Jahr bei mehreren kleinen Reparturen. Ich würde mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Dort bin ich auch Mitglied. Als Mieter sehr empfehlenswert und auch nicht teuer. Hier wirst du bestimmt keine rechtswirksame Antwort erhalten :)
Ich habe zuletzt in einer Reportage gesehen, dass der Mieter kleine Reparaturen bis zu 75€ selbst trägt.
Vorausgesetzt es ist im Mietvertrag vereinbart. Und wenn auch nicht für jede Reparatur. Nur an Dingen die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Was bei evtl. defekten Stromleitungen unter Putz wohl schlecht möglich ist.
Wie gesagt, ich habe es in einer Reportage gesehen. Bin kein Mietrecht Profi. Würde in solchen Sachen immer bei Fachstellen nachfragen. Für andere ist ein Lichtschalter im häufigen Zugriff...Ansichtssache :)
Bei diesem "häufigen Zugriff" sind lediglich mechanische Teile gemeint. Das Innenleben eines Schalters gehört mit Sicherheit nicht dazu!!!
Wie oft soll ich denn noch schreiben, dass ich kein Mietrechtprofi bin :-). Vor allem bringen der fragenden Person diese Kommentare gar nichts!! Meine Empfehlung ist einfach, sich an Fachstellen zu wenden. Hier sagt der eine dies...der andere das. Also nichts handfestes. Oder ist einer von euch Fachmann im Mietrecht??
Da hast Du wohl recht. War ein Versuch, hätte ich mir aber eigentlich denken können.... ;)
Oft steht in Mietverträgen ein Passus á la "der Mieter ist für kleinere Reparaturen bis zu X € verantwortlich und hat diese fachgerecht durchführen zu lassen".
- Einen Lichtschalter auszuwechseln, dürfte in die Kleinreparatur-Klausel fallen. (Selbst wenn man dafür einen Elektriker beauftragen muss). Anders ist es, wenn der Elektriker die Installation durchmessen muss, um die Ursache dieses Defekts zu finden.
Es muss auch die max. Jahressumme ausgewiesen sein,sonst ist die KRK unwirksam. Der Einzelbetrag darf auch nicht über der gesetzten Höhe von max. 100 Euro liegen.