Genehmigung Markise - Kosten für Statiker übernehmen?

4 Antworten

Auf den Kosten für die Statik bleibt der Vermieter sitzen. Er hätte Dir vor Beauftragung des Statikers einen Kostenvoranschlag mitteilen müssen.

Wie lange darf sich der Vermieter Zeit lassen?

So lange er will. Du hast keinen Anspruch auf die Markise und es ist allein seine Sache ob und wie schnell er hier voran geht.

Frage ihn jetzt noch, wieviel der Statiker kosten würde. Vermutlich hat dieser noch gar nicht angefangen. Überlege dann, ob Du unter diesen Umständen noch eine Markise haben willst.

Von der Statik hängt es im Übrigen auch ab, wie die Markise konstruiert sein muss, damit sie angebracht werden kann. Gut möglich dass diese dann auch so teuer wird, dass die Statikerkosten keine große Rolle mehr spielen.

Grundsätzlich ist es so, dass eine gute Markise sehr lange einwandfrei funktioniert. Gelegentlich wird man vielleicht das Tuch austauschen. Es sollte also auf jeden Fall eine Vereinbarung getroffen werden, wieviel Euch der Vermieter erstattet, wenn Ihr irgendwann auszieht. Zum Beispiel könnte man einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbaren und pro Jahr Lebensdauer 5 % Abschlag auf die Kosten vereinbaren. Oder entsprechend bei 10 Jahren pro Jahr 10 %.

Kathrin870 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 11:54

Vielen Dank für die ausführliche Antwort

Es ist mir neu, dass hierfür überhaupt ein Statiker benötigt wird. Oder das das eine Riesenmarkise?

Bei einer normalen Markise wird ja nicht die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigt.

Ansonsten kann der Vermieter solche Kosten nur dann weiterberechnen, wenn Du dein "OK" zur statischen Prüfung gegeben hast.

Kathrin870 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 11:24

Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das nämlich ähnlich. Es sollen 2 Markisen á 3x2,5m (BxT) werden und sie sollen an den Dachsparren montiert werden. Das gleiche ist auch an den beiden baugleichen benachbarten Häusern seit Jahren montiert.

bwhoch2  04.03.2020, 13:52
@Kathrin870
Bei einer normalen Markise wird ja nicht die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigt.

Ganz allgemein gesprochen, hast Du recht, aber es gibt doch Situationen, wo alles nicht so einfach ist. Beispiele aus unserer Praxis:

Markisenmontage an einer wärmegedämmten Fassade: Schon bei der Fassadendämmung mussten Blöcke eingearbeitet werden und zur Befestigung mussten spezielle Dübel verwendet werden, damit die Fassade nicht beschädigt wird. Es war zwar keine Statik nötig, aber eine umfangreiche Beratung.

Montage eines französischen Balkons an einer Ytong-Wand:

Eigentlich statisch nicht wirklich ein Problem. Das Geländer hält, aber hält es auch, wenn jemand von innen dagegen rennt oder sich draufsetzt? Auch hier war Beratung nötig und das richtige Befestigungsmaterial.

Will ein Hauseigentümer auf Nummer sicher gehen, wird er ggf. auch eine Statik berechnen lassen. Das ist absolut nachvollziehbar.

Die Befestigung der Markisen an den Dachsparren ist genauso eine Sache. Egal, ob die benachbarten Häuser den gleichen Eigentümer haben, wenn der Vermieter hier sicher gehen will, verstehe ich, wenn er die Statik berechnen lässt.

Die Dachsparren sind nicht unbedingt dafür gemacht, schwere Markisen zu tragen. Was, wenn das Tuch mal völlig durchnässt ist? Da baut sich Gewicht auf. Was, wenn ein Gewittersturm in den Markisenstoff fährt und dieser nicht reisst, sondern die Markise zerrt am Dachgebälk?

Liegt eine statische Berechnung vor, die zur verbauten Markise passt, dürfte es kein Versicherungsproblem geben, wenn dadurch Schäden entstehen.

ChristianLE  04.03.2020, 14:00
@Kathrin870

Ok, bei einer Montage an einem Sparren kann tatsächlich ein Statiker erforderlich sein.

imager761  04.03.2020, 18:47
@Kathrin870

Dachsparren liegen auf Traufe und First nur auf und werden mit dünnen Nägeln nur vor dem Verschieben gesichert, da die Dachlast ausschl. nach unten wirkt.

Wenn du hier am Ende zweier Sparren mit zwei schweren Markisen plus Winddruck einen Hebel erzeugst, muss das natürlich berechnet werden.

Der Vermieter schuldet dir überhaupt keine Wunschausstattung einer Markise, soweit die nicht mietvertragliche ausdrücklich zugesichert wurde.

Also zahlst du entweder den Statiker oder bekommst keine Genehmigung.

Markisen sind eine bauliche Veränderung. Wenn da erstmal geprüft werden muss, ob die gewünschte Markise angebracht werden kann, dann ist das so.

Vorher kannst du da auch keine Genehmigung für die Markise erwarten.

Die Frage der Kosten richtet sich u.a. nach den Vereinbarungen und wem die Markise dann schlussendlich gehört.

Kathrin870 
Beitragsersteller
 04.03.2020, 11:23

Vereinbart wurde bisher noch gar nichts.

qugart  04.03.2020, 11:33
@Kathrin870

Dann solltest du da schleunigst was machen.