Muss der Mieter oder der Vermieter Vogelkot entfernen?
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung mit Balkon. Vor einiger Zeit haben Tauben den Balkon teilweise zugekac. Ich habe damals dem Hausmeister Bescheid gegeben, allerdings hat es eine Weile gedauert, bis etwas dagegen unternommen wurde.
Nun ziehe ich aus und der Kot ist immernoch auf dem Balkon. Muss ich das entfernen, oder muss sich der Vermieter darum kümmern?
Danke für die Antworten,
LG Fabian
7 Antworten
Meines Erachtens fällt die Reinigung des Balkons ganz klar unter die Pflichten des Mieters.
Da der Balkon Teil deiner Mietsache ist, bist du dafür verantwortlich. Du kannst den Vermieter ja auch nicht dazu verdonnern, deine Fenster zu putzen.
Der Balkon ist doch Teil der Mietsache , dementsprechend muss der Mieter dafür sorgen, oder ? Etwas anderes wäre es , wenn z.B. das Geländer erneuert werden müsste.
Falls der Vermieter Taubenzüchter ist und seine Tierchen Deinen Balkon verschmutzt haben, ist es seine Sache.
Ansonsten solltest Du Deinen Balkon mal schön sauber machen.
Bei Taubenkot ist Vorsicht angeraten, da diese Vögel Parasiten übertragen können.
Ist der Dreck von vorbeifliegenden Tauben, oder haben sich die Tauben bei euch im Dachboden eingenistet?
Wenn letzteres der Fall ist muss der Vermieter die Reinigung in jedem Fall übernehmen und Vorsorge tragen, dass die Vögel keinen Zugang mehr zum Dachboden haben.
Die Reinigung muss von qualifiztiertem Fachpersonal in entsprechender Schutzkleidung vorgenommen werden. Hinweis auf das Seuchen-schutzgesetz, könnte sinnvoll sein.
Wenn der Balkon regelmäßig gesäubert wird, sammelt sich erst gar kein gesundheitsgefährdender Dreck an.